Der Staatshaushalt. 175
der Verkehrssteuern durch das Sportelgesetz vom 24. März 1881 und das
Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz vom gleichen Tage ergibiger zu
machen gesucht, hat ferner, nach einem mit Erfolg durchgeführten Vorgang
bei der fünfprozentigen Staatsschuld, auch für den größeren Theil der
4 ¼ prozentigen Staatsschuld den Zinsfuß auf 4 Prozent herabgesetzt
und mit gesetzlicher Ermächtigung die Bedingungen für die Rückzahlung
der zu Durchführung jener Maßregel aufgenommenen neuen Schuld freier
gestalten können, so daß es ermöglicht ist, hiebei den jeweils bestehenden
Finanzverhältnissen Rechnung zu tragen. Für die Deckung eines kleineren
Restes des Staatsbedarfs endlich soll der Staatskredit in Anspruch genommen
werden, was als eine Ausnahmemaßregel, in der Hoffnung auf
einen höheren Ertrag der übrigen Staatseinnahmen mit der Wiederkehr
besserer wirthschaftlicher Zustände überhaupt, zuläßig erscheint, zu einer
bleibenden Institution aber nicht werden dürfte. In dem Folgenden wird
der neueste Hauptfinanzetat (für 1. April 1884/82), jedoch in theilweise
veränderter Anordnung, und zugleich als Brutto= und als Netto-Budget
angelegt, zum Abdruck gebracht:
Brutto-= Davon Netto-I.
ötaatsbedarl. Budget. Einnahme.)Bupdntget.
M M M
1. Staatsoberhaupt, Königliches Haus.
Civillissttte 1 830 517 — 1830517
Leistungen für Theile der Kronausstattgygag
27700 — 27700
Apanagen, Donativgelder, Wittume 297 696 — 297 696
Erhaltung der Apanageschlösser 23 S824 8 100 15 724
Summe 1 2 179 737 8 100½
2. Laudstände (ohne die Kosten der Schuldenverwaltung
202 840 – 202 840
3. Staatsministerium, Geheimer Rath,
Verwaltungsgerichtshoo 89 975 — 89 975
4. Departement der Justiz.
Ministerium, Kollegien, Amtsgerichte,
Staatsanwaltschaften, Notariate,
Dispositionsfonds, Reise- und Umzugskosen
2 658 416 — 2 658 446
Kriminalkosen 790 800 — 790 800
Gerichtliche Strafanstalten 1 416 225 776 970 639 355
Summe 4 4865 471 776 877 4