238 Der Staat.
einer Gemeinde aufgenommen werden. Evangelische Einwohner, welche
zur katholischen Kirche übertraten, mußten das Land verlassen. Der Ueber—
tritt war ein Enterbungsgrund. Erst gegen das Ende der Periode wurde
einzelnen Katholiken erlaubt, sich im Lande niederzulassen. Katholischer
Gottesdienst findet sich, abgesehen von den Schloßkapellen zu Stuttgart und
Ludwigsburg, nur in wenigen Orten, wie Justingen, Magolsheim, dem
1753 erkauften Hofen bei Cannstatt, Ebersberg, das 1786 an Württemberg
kam; in der Hauptsache blieb er verboten. Im Jahr 1793 wurden
unter 637 165 Einwohnern des Herzogthums nur etwa 5000 Katholiken
gezählt, und waren auf den im Land zerstreuten 34 katholischen Inseln,
wie Hauber sie nennt, 30 katholische Geistliche wirksam; so noch in Jagsthausen
(bei Ellwangen), Oberkochen, Wäschenbeuren, Schelklingen, Altsteußlingen,
Hohenstadt, Großengstingen, auf dem Michaelsberg u. s. w.
Der Grundstock des Kirchenguts des Herzogthums W. bestand in 450 Ortschaften,
Weilern, Höfen, Mühlen. Sie waren in 22 Kloster-Oberämter und
.Stabsämter eingetheilt und enthielten eine Volksmenge von 68 412 Menschen (auf
650 000 Einwohner des Herzogthums im ganzen), darunter 7—8 000 Leibeigene.
Nach einem sehr mäßigen Anschlage betrug der Werth des Grundstocks des gesammten
Kirchenguts 32¾ Mill. Gulden. Es gehörten dazu 3605 Gebäude, — 1 463 benützten
die Kirchen= und Schuldiener, 370 dienten zu Amtswohnungen der welltlichen
Diener u. s. w. —, sodann 157 745 Morgen eigene Güter, einschließlich 128 005
Morgen Waldungen, ferner 351 497 Morgen Theil= und Zehentgüter. Von den Gebäuden
erscheinen 3 353 mit einem Brandversicherungsanschlag von 3¼ Millionen,
der Werth von 124724 Morgen Waldungen ist angegeben zu nahezu 4 Millionen,
der Werth der Zehenten und Theilgebühren allein zu 16⅝8 Millionen, also zu mehr
als der Hälfte des Werths des ganzen Grundstocks. Einem Aktivkapitalienstand
von 860 642 fl. 25 kr. standen 631 471 fl. Passiva gegenüber.
Im Jahr 1799—1800 beliefen sich die Einkünfte auf 2 370 415 fl. 33 kr.,
darunter ein Restvermögen von 649 298 fl. 49 kr. Der Verwaltungsaufwand betrug
845 961 fl. 17 kr., und blieb därnach ein freier laufender Ertrag von 875 155 fl.
27 kr. Unter dem Verwaltungsaufwand sind begriffen 166 517 fl. Steuern zur
Landschaft, welchen gegenüberstehen die Steuern der Klosterhintersaßen mit 71 513 fl.
30 kr. Aus dem freien Ertrag des Kirchenguts wurden bestritten die Ausgaben
für Kirchen und Schulen mit 472839 fl. 12 kr.
für die Armut mit. . . 46087 fl. 23 kr.
zur herzoglichen Rentkammer mit 66 199 fl. 18 kr.
zum allgemeinen Besten 274 867 fl. 19 kr.
zusammen mit 859 993 fl. 12 kr.
Der Aufwand auf Kirchen und Schulen wird vom Jahrgang 1793—94 angegeben,
wie folgt: für die Konsistorialkanzlei 7 988 fl., für Besoldungen und Wohnungen
von Kirchendienern 370 674 fl., für die vom Kirchengut zu unterhaltenden
85 Kirchengebäude 6 000 fl., für Baukostenbeiträge zu anderen Kirchen 4 174 fl., für
Kirchenmusik 8 554 fl., zusammen auf die Kirche 397 390 fl.; sodann für die Universität
2 480 fl., für das Collegium illustre 6 256 fl., für das theologische Stift
37550 fl., für das Gymnasium in Stuttgart 7 950 fl., für 4 Klosterschulen 25 189 fl.,
für 55 lateinische Trivialschulen 10 290 fl., für 603 unter 1025 deutschen Schulen