Metadata : Das Königreich Württemberg.Zweiter Band_2. (3)

238  Der  Staat.

einer  Gemeinde  aufgenommen  werden.  Evangelische  Einwohner,  welche
zur  katholischen  Kirche  übertraten,  mußten  das  Land  verlassen.  Der  Ueber—
tritt  war  ein  Enterbungsgrund.  Erst  gegen  das  Ende  der  Periode  wurde
einzelnen  Katholiken  erlaubt,  sich  im  Lande  niederzulassen.  Katholischer
Gottesdienst  findet  sich,  abgesehen  von  den  Schloßkapellen  zu  Stuttgart  und
Ludwigsburg,  nur  in  wenigen  Orten,  wie  Justingen,  Magolsheim,  dem
1753  erkauften  Hofen  bei  Cannstatt,  Ebersberg,  das  1786  an  Württemberg
  kam;  in  der  Hauptsache  blieb  er  verboten.  Im  Jahr  1793  wurden
unter  637  165  Einwohnern  des  Herzogthums  nur  etwa  5000  Katholiken
gezählt,  und  waren  auf  den  im  Land  zerstreuten  34  katholischen  Inseln,
wie  Hauber  sie  nennt,  30  katholische  Geistliche  wirksam;  so  noch  in  Jagsthausen
  (bei  Ellwangen),  Oberkochen,  Wäschenbeuren,  Schelklingen,  Altsteußlingen,
  Hohenstadt,  Großengstingen,  auf  dem  Michaelsberg  u.  s.  w.

Der  Grundstock  des  Kirchenguts  des  Herzogthums  W.  bestand  in  450  Ortschaften,
  Weilern,  Höfen,  Mühlen.  Sie  waren  in  22  Kloster-Oberämter  und
.Stabsämter  eingetheilt  und  enthielten  eine  Volksmenge  von  68  412  Menschen  (auf
650  000  Einwohner  des  Herzogthums  im  ganzen),  darunter  7—8  000  Leibeigene.
Nach  einem  sehr  mäßigen  Anschlage  betrug  der  Werth  des  Grundstocks  des  gesammten
Kirchenguts  32¾  Mill.  Gulden.  Es  gehörten  dazu  3605  Gebäude,  —  1  463  benützten
  die  Kirchen=  und  Schuldiener,  370  dienten  zu  Amtswohnungen  der  welltlichen
Diener  u.  s.  w.  —,  sodann  157  745  Morgen  eigene  Güter,  einschließlich  128  005
Morgen  Waldungen,  ferner  351  497  Morgen  Theil=  und  Zehentgüter.  Von  den  Gebäuden
  erscheinen  3  353  mit  einem  Brandversicherungsanschlag  von  3¼  Millionen,
der  Werth  von  124724  Morgen  Waldungen  ist  angegeben  zu  nahezu  4  Millionen,
der  Werth  der  Zehenten  und  Theilgebühren  allein  zu  16⅝8  Millionen,  also  zu  mehr
als  der  Hälfte  des  Werths  des  ganzen  Grundstocks.  Einem  Aktivkapitalienstand
von  860  642  fl.  25  kr.  standen  631  471  fl.  Passiva  gegenüber.

Im  Jahr  1799—1800  beliefen  sich  die  Einkünfte  auf  2  370  415  fl.  33  kr.,
darunter  ein  Restvermögen  von  649  298  fl.  49  kr.  Der  Verwaltungsaufwand  betrug
845  961  fl.  17  kr.,  und  blieb  därnach  ein  freier  laufender  Ertrag  von  875  155  fl.
27  kr.  Unter  dem  Verwaltungsaufwand  sind  begriffen  166  517  fl.  Steuern  zur
Landschaft,  welchen  gegenüberstehen  die  Steuern  der  Klosterhintersaßen  mit  71  513  fl.
30  kr.  Aus  dem  freien  Ertrag  des  Kirchenguts  wurden  bestritten  die  Ausgaben

für  Kirchen  und  Schulen  mit  472839  fl.  12  kr.
für  die  Armut  mit.  .  .  46087  fl.  23  kr.
zur  herzoglichen  Rentkammer  mit  66  199  fl.  18  kr.
zum  allgemeinen  Besten  274  867  fl.  19  kr.

zusammen  mit  859  993  fl.  12  kr.

Der  Aufwand  auf  Kirchen  und  Schulen  wird  vom  Jahrgang  1793—94  angegeben,
  wie  folgt:  für  die  Konsistorialkanzlei  7  988  fl.,  für  Besoldungen  und  Wohnungen
  von  Kirchendienern  370  674  fl.,  für  die  vom  Kirchengut  zu  unterhaltenden
85  Kirchengebäude  6  000  fl.,  für  Baukostenbeiträge  zu  anderen  Kirchen  4  174  fl.,  für
Kirchenmusik  8  554  fl.,  zusammen  auf  die  Kirche  397  390  fl.;  sodann  für  die  Universität
  2  480  fl.,  für  das  Collegium  illustre  6  256  fl.,  für  das  theologische  Stift
37550  fl.,  für  das  Gymnasium  in  Stuttgart  7  950  fl.,  für  4  Klosterschulen  25  189  fl.,
für  55  lateinische  Trivialschulen  10  290  fl.,  für  603  unter  1025  deutschen  Schulen