Full text: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

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von Pocken aus Rußland und Galizien durch Auswanderer, Ernte- 
arbeiter. u. dgl. überaus häufig sind. Nur der Impfung ist es zu 
danken, daß wir trotzdem von den Pocken so wenig zu leiden haben. 
Da das Impfgesetz vom 8. April 1874 ein Reichsgesetz ist, so ist es 
nur logisch, daß auch die übrige Pockenbekämpfung von Reichs wegen 
geregelt, die Krankheit daher in das Reichsseuchengesetz aufgenommen 
worden ist, um so mehı, als die immer erneuten Angriffe der Impf- 
zwanggegner gegen das Impfgesetz alle Beteiligten dazu auffordern 
müssen, die übrigen Waffen gegen die gefährliche Krankheit scharf 
zu erhalten. 
5. Das Gelbfieber ist eine Krankheit der Tropen und der sub- 
tropischen Länder. 
In Mittelamerika ist die Krankheit bekanntlich sehr verbreitet 
und erzeugt regelmäßig vereinzelte Erkrankungen und Todesfälle, 
nicht selten auch mörderische Epidemien; auf deutschen Seeschiffen, 
welche mittel- und südamerikanische Häfen anlaufen, treten dann 
und wann Fälle von Gelbfieber auf. Auch die Westküste von Mittel- 
afrika weist Gegenden auf, in welchen die Seuche heimisch ist. 
Über die Aufnahme des Gelbfiebers unter die gemeingefähr- 
lichen Krankheiten sagt die Begründung nach dem Hinweise darauf, 
daß es überwiegend eine Krankheit der heißen Länder, namentlich 
Westindiens und des amerikanischen Festlandes, ist: „Die innige Be- 
ziehung des Gelbfiebers zur Seeschiffahrt und die ‚Tatsache seiner 
Übertragbarkeit von Ort zu Ort lassen es nicht ausgeschlossen er- 
scheinen, daß bei der gesteigerten Schnelligkeit des Schiffsverkehrs 
auch deutsche Hafenstädte von der verderblichen, an den Orten ihres 
endemischen Auftretens sehr gefürchteten Krankheit betroffen werden.“ 
6. Handelt es sich bei den fünf ersten Krankheiten um akut ver- 
laufende und zu schneller und weiter Ausbreitung geneigte Seuchen, 
so ist der Aussatz ein in gewissen Gegenden sich einnistendes und 
außerordentlich chronisches Leiden von nicht besonders großer Über- 
tragbarkeit. Wenn er trotzdem in das Reichsseuchengesetz auf- 
genommen worden ist, so verdankt er dies der internationalen Lepra- 
konferenz von 1897 in Berlin, auf der die Gefahr des Aussatzes als 
besonders groß und die Bekämpfung derselben als unerläßlich hin- 
gestellt wurde. Früher in allen Ländern Europas außerordentlich ver- 
breitet, war er im Laufe der Zeiten fast ganz verschwunden, bis man 
in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts im preußischen Kreise 
Memel einen Lepraherd entdeckte, der mit einem ausgedehnten Herde 
in den russischen Ostseeprovinzen in Zusammenhang stand. Man fand 
weiter, daß der Aussatz noch heute auf der Erde außerordentlich ver- 
breitet ist, sich namentlich in den Tropen in allen Erdteilen, aber
	        
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