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auch in den gemäßigten Zonen in Asien, im europäischen Rußland, in
Schweden und Norwegen, auf Island vorfindet und nach Deutschland
gar nicht selten durch Personen, welche nach längerem Aufenthalt in
Niederländisch-Indien, Brasilien und anderen Ländern in ihre Heimat
zurückkehren, eiugeschleppt wird. Die Entdeckung des Leprabazillus
durch Armauer Hansen und Neisser ließ die Bekämpfung der
Seuche als aussıchtsvoll erscheinen.
Es wurde erwogen, ob nicht auch Rückfallfieber, Ruhr,
Darmtyphus, Diphtherie, Scharlach und Kindbettfieber
in das Reichsgesetz aufgenommen werden sollten, allein man nahm
davon Abstand in der Erwägung, daß diese Krankheiten „nicht den
Oharakter von eigentlichen Volksseuchen haben, vielmehr meist nur
in beschränktem Umfang an einzelnen Orten und in bestimmten
Gegenden — das Rückfallfieber und die Ruhr gewöhnlich nur
in einigen dem Auslande benachbarten Grenzbezirken — auftreten
und zu ihrer Bekämpfung nicht Maßnahmen, die sich gleichmäßig über
das ganze Reichsgebiet erstrecken, erheischen“.‘
In der Tat haben diese Krankheiten nicht den pandemischen
Charakter der „gemeingefährlichen“ Krankheiten des Reichsgesetzes.
Ihre Bekämpfung konnte daher unbedenklich den einzelnen Bundes-
staaten überlassen bleiben, um so mehr als für die seltenen Ausnahme-
fälle, in denen eine Epidemie dieser Krankheiten gleichzeitig in den
Gebieten mehrerer benachbarter Bundesstaaten auftritt, ein gemein-
sames Vorgehen gegen die Krankheit unschwer herbeizuführen sein
wird. Das beweist z. B. die seit dem Jahre 1903 mit Erfolg durch-
geführte einheitliche Typhusbekämpfung im Südwesten des Reiches in
einem Gebiet, welches Teile von Preußen, Bayern, Oldenburg und
Elsaß-Lothringen umfaßt.
ll. Die Anzeigepflicht bei den übrigen übertragbaren Krankheiten.
5 1 Abs. 1u. 3 P.G. Außer den in dem $ 1 des Reichsgesetzes,
betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom
30. Juni 1900 (R.G.Bl. S. 306 u. flg.) aufgeführten Fällen der
Anzeigepflicht — bei Aussatz (Lepra), Cholera (asiatischer), Fleck-
fieber (Flecktyphus), Gelbfieber, Pest (orientalischer Beulenpest),
Pocken (Blattern) — ist jede Erkrankung und jeder Todes-
fall an: Diphtherie (Rachenbräune), Genickstarre, übertrag-
barer, Kindbettfieber (Wochenbett-, Puerperalfieber), Körner-
krankheit (Granulose, Trachom), Rückfallieber (Febris recur-
rens), Ruhr, übertragbarer (Dysenterie), Scharlach (Scharlach-
fieber), Typhus (Unterleibstyphus), Milzbrand, Rotz, Tollwut
(Lyssa), sowie Bißverletzungen durch tolle oder der Tollwut
verdächtige Tiere, Fleisch-, Fisch- und Wourstvergiftung,