Full text: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

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12. Ein Auszug dieser Anweisung, welcher die Verhaltungsmaßregeln für 
das Eisenbahnpersonal bei choleraverdächtigen Erkrankungen auf der Eisenbahn- 
fahrt enthält, ist beigefügt. Von diesen Verhaltungsmaßregeln ist jedem Fahr- 
beamten eines jeden zur Personenbeförderung dienenden Zuges ein Abdruck 
zuzustellen. 
13. Von jedem durch den Arzt als Cholera erkannten Erkrankungsfall ist 
seitens des betreffenden Stationsvorstehers sofort der vorgesetzten Betriebsbehörde 
und der Ortspolizeibehörde schriftliche Anzeige zu erstatten, welche, soweit sie zu 
erlangen sind, folgende Angaben enthalten soll: 
a) Ort und Tag der Erkrankung; 
b) Name, Geschlecht, Alter, Stand oder Gewerbe des Erkrankten ; 
c) woher der Kranke zugereist ist; 
d) wo der Kranke untergebracht ist. 
A. Anweisung über die Behandlung der Eisenbahn-Personen- und Schlaf- 
wagen beim Auftreten der Cholera. 
1. Während eines Choleraausbruchs im Inland oder in einem benachbarten 
Gebiet ist für besonders sorgfältige Reinigung und Lüftung der dem Personen- 
verkehre dienenden Wagen Sorge zu tragen; jes gilt dies namentlich in Bezug 
auf Wagen der 3. und 4. Klasse, welche zur Massenbeförderung von Personen 
aus einer von der Cholera ergriffenen Gegend gedient haben. 
Die in den Zügen befindlichen Bedürfnisanstalten sind regelmäßig zu des- 
infizieren und zu dem Zwecke die Trichter und Abfallrohre nach Reinigung mit 
Darsmilch zu bestreichen, die Sitzbretter mit Kaliseifenlösung zu reinigen (vgl. 
Ziff. 2). 
2. Ein Personenwagen, in welchem ein Cholerakranker sich befunden hat, 
ist sofort außer Dienst zu stellen und der nächsten mit den nötigen Einrichtungen 
versehenen Station zur Desinfektion zu überweisen, welche in nachstehend an- 
gegebener Weise zu bewirken ist. 
Etwaige grobe Verunreinigungen im Innern des Wagens sind durch sorg- 
fältiges und wiederholtes Abreiben mit Lappen, welche mit Karbolsäurelösung 
befeuchtet sind, zu beseitigen. Alsdann sind die Läufer, Matten, Teppiche, Vor- 
hänge und beweglichen Polster abzunehmen, in Tücher, welche mit Karbolsäure- 
lösung stark angefeuchtet sind, einzuschlagen und der Dampfdesinfektion zu unter- 
werfen. Ein vorheriges Ausklopfen dieser Gegenstände ist zu vermeiden. Gegen- 
stände aus Leder, welche eine Dampfdesinfektion nicht vertragen, sind mit 
Karbolsäurelösung gründlich abzureiben. Demnächst ist der Wagen durchweg 
einer sorgfältigen Reinigung zu unterwerfen, wobei seine abwaschbaren Teile mit 
Karbolsäurelösung zu behandeln sind, und sodann in einem warmen, luftigen und 
trockenen Raume mindestens 3 Tage lang aufzustellen. 
Die bei der Reinigung verwendeten Lappen sind zu verbrennen. 
Zur Herstellung von Karbolsäurelösung wird 1 Gewichtsteil verflüssigte 
Karbolsäure (Acidum carbolicum liquefactum des Arzneibuchs für das Deutsche 
Reich) mit 30 Gewichtsteilen Wasser gemischt. 
Zur Herstellung von Kalkmilch wird 1 Raumteil frisch gebrannter Kalk 
(Atzkalk, Oalcaria usta) mit 4 Raumteilen Wasser gemischt, und zwar in folgender 
Weise: Der Kalk wird in ein geeignetes Gefäß gelegt und zunächst mit °/, Raum- 
teilen Wasser durch Besprengen unter stetem Umrühren gelöscht. N achdem der 
Kalk zu Pulver zerfallen ist, wird er mit dem übrigen Wasser zu Kalkmilch 
verrühri. 
Zur Herstellung von Kaliseifenlösung werden 3 Gewichtsteile Seife (soge- 
nannte Schmierseife oder grüne Seife oder schwarze Seife (in 100 Gewichtsteilen 
siedend heißem Wasser gelöst (z. B. !/, kg Seife in 17 Liter Wasser). Diese 
Lösung ist heiß zu verwenden. 
3. Ist ein Schlafwagen von einem Cholerakranken benutzt worden, so muß 
die während der Fahrt gebrauchte Wäsche desinfiziert werden. Zu diesem Zwecke 
ist sie in Tücher, welche mit Karbolsäurelösung stark befeuchtet sind, einzu- 
schlagen und alsdann so in ein Gefäß mit Karbolsäurelösung zu legen, daß sie 
von der Flüssigkeit vollständig bedeckt wird; frühestens nach zwei Stunden ist
	        
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