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Kindbettfieber, Körnerkrankheit, Lungen- und Kehl-
kopftuberkulose, Rückfallfieber und Trichinose.
1. Bezüglich der Diphtherie, welche doch so außerordentlich
übertragbar ist und besonders die Kinderwelt gefährdet, begreift man
nicht, weshalb sie im Regulatıv von 1835 nicht erwähnt ist. Wenn
sie auch als epidemische Krankheit erst der Neuzeit angehört, so war
sie doch unter dem Namen Angina maligna schon im Altertum be-
kannt und wurde schon im Jahre 1826 durch Bretonneau genau
beschrieben. Freilich trat sıe in Deutschland erst nach Erlaß des
Regulativs in epidemischer Verbreitung auf. Diese nahm später noch
zu; in Preußen raffte die Krankheit noch im letzten Drittel des vorigen
Jahrhunderts jährlich durchschnittlich mehr als 40 000 Personen, meist
Kinder, dahın und beraubte nicht selten Familien ihres gesamten
Nachwuchses. Die sichere Erkennung und erfolgreiche Bekämpfung
der Krankheit wurde möglich, als F. Löffler in dem Diphtherie-
bazillus ihren Erreger nachgewiesen hatte. Die Entdeckung des so
wirksamen Diphtherieheilserums durch E. von Behring hatte einen
ungeahnten Rückgang der Sterblichkeit an Diphtherie zur Folge,
machte aber energische sanıtätspolizeiliche Maßregeln gegen die Krank-
heit nicht überflüssig, weil die Wirksamkeit des Mittels nur in den
ersten Tagen der Krankheit sicher, und daher die Verhütung der
Übertragung auch jetzt noch überaus wichtig ist. Mit Recht nimmt
daher in den neueren Seuchengesetzen die Diphtherie eine der
wichtigsten Stellen ein.
Von je 10000 der am 1. Januar Lebenden starben in Preußen an
Diphtherie im Jahre
1890: 14,54 1894 : 14,73 1898 : 5,56 1902 : 4,05
1891: 12,05 1895: 9,06 1899 : 5,63 1903 : 4,19
1892: 13,20 1896 : 7,60 1900 : 4,83 1904 : 3,92
1893 : 17,99 1897: 6,22 1901 : 4,87 1905 : 3,27
Nach fünfjährigem Durchschnitt starben an Diphtherie jährlich
in Preußen in den Jahren 1890—1894: 14,40, 1895—1899: 6,81 und
1900— 1904: 4,37 von je 10000 am 1. Jan. Lebenden, Zahlen, welche
die Wirksamkeit des Diphtherieserums deutlich beweisen, aber im
Interesse der Volksgesundheit noch weiter heruntergedrückt werden
müssen.
Außerhalb Preußens besteht in Deutschland in sämtlichen Bundes-
staaten mit Ausnahme von Bayern.und Württemberg, wo sie
beschränkt ist, eine unbedingte Anzeigepflicht für Diphtherie.
2. Die Fleisch-, Fisch- und Wurstvergiftung wurde zur Zeit
der Abfassung des Regulativs und bis in die letzten Jahre des
vorigen Jahrhunderts hinein als eine einfache Vergiftung auf-
geiaßt. Es gibt in der Tat nach dem Genuß verdorbener Nahrungs-
mittel — Fleisch, Fisch, Wurst, Käse — plötzlich auftretende, meist