Full text: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

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Kindbettfieber, Körnerkrankheit, Lungen- und Kehl- 
kopftuberkulose, Rückfallfieber und Trichinose. 
1. Bezüglich der Diphtherie, welche doch so außerordentlich 
übertragbar ist und besonders die Kinderwelt gefährdet, begreift man 
nicht, weshalb sie im Regulatıv von 1835 nicht erwähnt ist. Wenn 
sie auch als epidemische Krankheit erst der Neuzeit angehört, so war 
sie doch unter dem Namen Angina maligna schon im Altertum be- 
kannt und wurde schon im Jahre 1826 durch Bretonneau genau 
beschrieben. Freilich trat sıe in Deutschland erst nach Erlaß des 
Regulativs in epidemischer Verbreitung auf. Diese nahm später noch 
zu; in Preußen raffte die Krankheit noch im letzten Drittel des vorigen 
Jahrhunderts jährlich durchschnittlich mehr als 40 000 Personen, meist 
Kinder, dahın und beraubte nicht selten Familien ihres gesamten 
Nachwuchses. Die sichere Erkennung und erfolgreiche Bekämpfung 
der Krankheit wurde möglich, als F. Löffler in dem Diphtherie- 
bazillus ihren Erreger nachgewiesen hatte. Die Entdeckung des so 
wirksamen Diphtherieheilserums durch E. von Behring hatte einen 
ungeahnten Rückgang der Sterblichkeit an Diphtherie zur Folge, 
machte aber energische sanıtätspolizeiliche Maßregeln gegen die Krank- 
heit nicht überflüssig, weil die Wirksamkeit des Mittels nur in den 
ersten Tagen der Krankheit sicher, und daher die Verhütung der 
Übertragung auch jetzt noch überaus wichtig ist. Mit Recht nimmt 
daher in den neueren Seuchengesetzen die Diphtherie eine der 
wichtigsten Stellen ein. 
Von je 10000 der am 1. Januar Lebenden starben in Preußen an 
Diphtherie im Jahre 
1890: 14,54 1894 : 14,73 1898 : 5,56 1902 : 4,05 
1891: 12,05 1895: 9,06 1899 : 5,63 1903 : 4,19 
1892: 13,20 1896 : 7,60 1900 : 4,83 1904 : 3,92 
1893 : 17,99 1897: 6,22 1901 : 4,87 1905 : 3,27 
Nach fünfjährigem Durchschnitt starben an Diphtherie jährlich 
in Preußen in den Jahren 1890—1894: 14,40, 1895—1899: 6,81 und 
1900— 1904: 4,37 von je 10000 am 1. Jan. Lebenden, Zahlen, welche 
die Wirksamkeit des Diphtherieserums deutlich beweisen, aber im 
Interesse der Volksgesundheit noch weiter heruntergedrückt werden 
müssen. 
Außerhalb Preußens besteht in Deutschland in sämtlichen Bundes- 
staaten mit Ausnahme von Bayern.und Württemberg, wo sie 
beschränkt ist, eine unbedingte Anzeigepflicht für Diphtherie. 
2. Die Fleisch-, Fisch- und Wurstvergiftung wurde zur Zeit 
der Abfassung des Regulativs und bis in die letzten Jahre des 
vorigen Jahrhunderts hinein als eine einfache Vergiftung auf- 
geiaßt. Es gibt in der Tat nach dem Genuß verdorbener Nahrungs- 
mittel — Fleisch, Fisch, Wurst, Käse — plötzlich auftretende, meist
	        
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