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Anlage 5.
Desinfektionsanweisung¹).
I. Desinfektionsmittel.
1. Verdünntes Kresolwasser (2,5-prozentig). Zur Herstellung werden
entweder 50 ccm Kresolseifenlösung (Liquor Cresoli saponatus des Arzneibuchs
für das Deutsche Reich) oder ½ Liter Kresolwasser (Aqua cresolica d. A. B. f.
d. D. R.) mit Wasser zu 1 Liter Desinfektionsflüssigkeit aufgefüllt und gut
durchgemischt.
2. Karbolsäurelösung (etwa 3-prozentig). 30 ccm verflüssigte Karbol-
säure (Acidum carbolicum liquefactum d. A. B. f. d. D. R.) werden mit Wasser
zu 1 Liter Desinfektionsflüssigkeit aufgefüllt und gut durchgemischt.
3. Sublimatlösung (⅒-prozentig). Zur Herstellung werden von den
käuflichen rosa gefärbten Sublimatpastillen (Pastilla hydrargyri bichlorati d. A.
B. f. d. D. R.) entweder eine Pastille zu 1 Gramm oder zwei zu je ½ Gramm
in 1 Liter Wasser aufgelöst.
4. Kalkmilch. Frisch gebrannter Kalk wird unzerkleinert in ein ge-
räumiges Gefäß gelegt und mit Wasser (etwa der halben Menge des Kalkes)
gleichmäßig besprengt; er zerfällt hierbei unter starker Erwärmung und unter
Aufblähen zu Kalkpulver.
Die Kalkmilch wird bereitet, indem zu je 1 Liter Kalkpulver allmählich
unter stetem Rühren 3 Liter Wasser hinzugesetzt werden.
Falls frisch gebrannter Kalk nicht zur Verfügung steht, kann die Kalk-
milch auch durch Anrühren von je 1 Liter gelöschten Kalkes, wie er z. B. in
einer Kalkgrube vorhanden ist, mit 3 Litern Wasser bereitet werden. Jedoch ist
darauf zu achten, daß in diesen Fällen die oberste, durch den Einfluß der Luft
veränderte Kalkschicht vorher beseitigt wird.
Die Kalkmilch ist vor dem Gebrauch umzuschütteln oder umzurühren.
5. Chlorkalkmilch wird aus Chlorkalk (Calcaria chlorata des A. B. f.
d. D. R.), der in dicht geschlossenen Gefäßen vor Licht geschützt aufbewahrt war
und stechenden Chlorgeruch besitzen soll, in der Weise hergestellt, daß zu je
1 Liter Chlorkalk allmählich unter stetem Rühren 5 Liter Wasser hinzugesetzt
werden. Chlorkalkmilch ist jedesmal vor dem Gebrauche frisch zu bereiten.
6. Formaldehyd. Formaldehyd ist ein stechend riechendes, auf die
Schleimhäute der Luftwege, der Nase und der Augen reizend wirkendes Gas, das
in etwa 35-prozentiger wässeriger Lösung (Formaldehydum solutum des A. B. f. d. D.
R.) käuflich ist. Die Formaldehydlösung ist gut verschlossen und vor Licht ge-
schützt aufzubewahren. Formaldehydlösung, in welcher sich eine weiße, weiche,
flockige Masse, die sich bei vorsichtigem Erwärmen nicht auflöst (Paraform-
aldehyd), abgeschieden hat, ist weniger wirksam, unter Umständen sogar voll-
kommen unwirksam und daher für Desinfektionszwecke nicht mehr zu benutzen.
Formaldehyd kommt zur Anwendung:
a) entweder in Dampfform; zu diesem Zweck wird die käufliche Form-
aldehydlösung in geeigneten Apparaten mit Wasser verdampft oder zer-
stäubt;
b) oder in wässeriger Lösung (etwa 1-prozentig) Zur Herstellung werden
30 Gramm der käuflichen Formaldehydlösung mit Wasser zu 1 Liter
Desinfektionsflüssigkeit aufgefüllt und gut durchgemischt.
7. Wasserdampf. Der Wasserdampf muß mindestens die Temperatur
des bei Atmosphärendruck siedenden Wassers haben. Zur Desinfektion mit
Wasserdampf sind nur solche Apparate zu verwenden, welche sowohl bei der
Aufstellung als auch später in regelmäßigen Zwischenräumen von Sachverständigen
geprüft und geeignet befunden worden sind.
¹) Diese Desinfektionsanweisung ist dazu bestimmt, als Grundlage für die
Ausführung der Desinfektionen im allgemeinen zu dienen. Die spezielle Hand-
habung des Desinfektionswesens ist bei den einzelnen Krankheiten verschieden
und ergibt sich aus den Desinfektionsanweisungen, welche den Sonderanweisungen
für die Bekämpfung dieser Krankheiten beigegeben sind.