Full text: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

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Neben Apparaten, welche mit strömendem Wasserdampf von Atmosphären- 
druck arbeiten, sind auch solche, die mäßig gespannten Dampf verwerten, ver- 
wendbar. Überhitzung des Dampfes ist zu vermeiden. 
Die Prüfung der Apparate hat sich namentlich auf die Art der Dampfent- 
wickelung, die Anordnung der Dampfzu- und ableitung, den Schutz der zu de- 
infizierenden Gegenstände gegen Tropfwasser und gegen Rostflecke, die Hand- 
habungsweise und die für eine ausreichende Desinfektion erforderliche Dauer der 
Dampfeinwirkung zu erstrecken. 
Auf Grund dieser Prüfung ist für jeden Apparat eine genaue Anweisung 
für seine Handhabung aufzustellen und neben dem Apparat an offensichtlicher 
Stelle zu befestigen. 
Die Bedienung der Apparate ist, wenn irgend angängig, nur geprüften Des- 
infektoren zu   übertragen. Es empfiehlt sich, tunlichst bei jeder Desinfektion durch 
einen geeigneten Kontrollapparat festzustellen, ob die vorschriftsmäßige Durch- 
hitzung erfolgt ist. 
8. Auskochen in Wasser, dem Soda zugesetzt werden kann. Die Flüssig- 
keit muß kalt aufgesetzt werden, die Gegenstände vollständig bedecken und vom 
Augenblick des Kochens ab mindestens ¼ Stunde lang im Sieden gehalten werden. 
Die Kochgefäße müssen zugedeckt sein. 
9. Verbrennen, anwendbar bei leicht brennbaren Gegenständen von ge- 
ringem Werte. 
Anmerkung. Unter den angeführten Desinfektionsmitteln ist die Aus- 
wahl nach Lage des Falles zu treffen. Auch dürfen unter Umständen andere, 
in Bezug auf ihre desinfizierende Wirksamkeit und praktische Brauchbarkeit er- 
probte Mittel angewendet werden, jedoch müssen ihre Mischungs- und Lösungs- 
verhältnisse, sowie ihre Verwendungsweise so gewählt werden, daß nach dem Gut- 
achten des beamteten Arztes der Erfolg ihrer Anwendung einer Desinfektion mit 
den unter 1 bis 9 bezeichneten Mitteln nicht nachsteht. 
II. Ausführung der Desinfektion. 
Vorbemerkung. 
Die Desinfektion soll nicht nur ausgeführt werden, nachdem der Kranke 
genesen, in ein Krankenhaus oder in einen anderen Unterkunftsraum übergeführt 
oder gestorben ist (Schlußdesinfektion), sondern sie soll fortlaufend während der 
ganzen Dauer der Krankheit (Desinfektion am Krankenbett) stattfinden. 
Die Desinfektion am Krankenbett ist von ganz besonderer Wichtig- 
keit. Es ist deshalb in jedem Falle anzuordnen und sorgfältig darüber zu wachen, 
daß womöglich vom Beginn der Erkrankung an bis zu ihrer Beendigung alle 
Ausscheidungen des Kranken und die von ihm benutzten Gregenstände, soweit an- 
zunehmen ist, daß sie mit dem Krankheitserreger behaftet sind, fortlaufend des- 
infiziert werden. Hierbei kommen hauptsächlich die nachstehend unter Ziffer 1 
bis 9, 14 bis 18, 24 angeführten Gegenstände in Betracht. 
Auch sollen die mit der Wartung und Pflege des Kranken beschäftigten 
Personen ihren Körper, ihre Wäsche und Kleidung nach näherer Anweisung des 
Arztes regelmäßig desinfizieren. 
Bei der Schlußdesinfektion kommen alle von dem Kranken benutzten 
Räume und Gegenstände in Betracht, soweit anzunehmen ist, daß sie mit dem 
Krankheitserreger behaftet sind, und soweit ihre Desinfektion nicht schon während 
der Erkrankung erfolgt ist. 
Genesene sollen vor Wiedereintritt in den freien Verkehr ihren Körper gründ- 
lich reinigen und womöglich ein Vollbad nehmen. 
Auch sollen die Personen, welche die Schlußdesinfektion ausgeführt oder die 
Leiche eingesargt haben, ihren Körper, ihre Wäsche und Kleidung einer Des- 
infektion unterziehen. 
1. Ausscheidungen des Kranken: 
a) Lungen- und Kehlkopfauswurf, Rachenschleim und 
Gurgelwasser werden ın Speigefäßen aufgefangen, welche bis zur 
Hälfte gefüllt werden:
	        
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