Full text: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

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keiten der Fenster, Türen, Ventilationsöffnungen u. dgl. sorgfältig zu verkleben 
oder zu verkitten. Es ist überhaupt die größte Sorgfalt auf die Dichtung des 
Raumes zu verwenden, da hiervon der Erfolg der Desinfektion wesentlich ab- 
hängt. Auch ist durch eine geeignete Aufstellung, Ausbreitung oder sonstige An- 
ordnung der in dem Raume befindlichen Gegenstände dafür zu sorgen, daß der 
Formaldehyd ihre Oberflächen in möglichst großer Ausdehnung trifft. 
Für je 1 Kubikmeter Luftraum müssen mindestens 5 Gramm Formaldehyd 
oder 15 ccm Formaldehydlösung (Formaldehydum solutum des A. B. f.   d.   D. R.) 
und gleichzeitig etwa 30 ccm Wasser verdampft werden. Die Öffnung der des- 
infizierten Räume darf frühestens nach 4 Stunden, soll aber womöglich später 
und in besonderen Fällen (überfüllte Räume) erst nach 7 Stunden geschehen. 
Der überschüssige Formaldehyd ist vor dem Betreten des Raumes durch Ein- 
leiten von Ammoniakgas zu beseitigen. 
Die Desinfektion mittelst Formaldehyds soll tunlichst nur von geprüften 
Desinfektoren nach bewährten Verfahren ausgeführt werden. 
Nach der Desinfektion mittelst Formaldehyds können die Wände, die Zimmer- 
decke und die freien Oberflächen der Gerätschaften als desinfiziert gelten. Augen- 
scheinlich mit Ausscheidungen des Kranken beschmutzte Stellen des Fußbodens, 
der Wände usw. sind jedoch gemäß den Vorschriften unter Ziffer 20 noch be- 
sonders zu desinfizieren. 
22. Holz- und Metallteile von Bettstellen, Nachttischen und 
anderen Möbeln, sowie ähnliche Gegenstände werden sorgfältig und wieder- 
holt mit Lappen abgerieben, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäure- 
lösung befeuchtet sind. Bei Holzteilen ist auch Sublimatlösung anzuwenden. 
Haben sich Gegenstände dieser Art in einem Raume befunden, während dieser 
mit Formaldehyd desinfiziert worden ist, so erübrigt sich die vorstehend ange- 
gebene besondere Desinfektion. 
23. Samt-, Plüsch- und ähnliche Möbelbezüge werden mit ver- 
dünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung, 1-prozentiger Formaldehydlösung oder 
Sublimatlösung durchfeuchtet, feucht gebürstet und mehrere Tage hintereinander 
gelüftet. Haben sich Gegenstände dieser Art in einem Raume befunden, während 
dieser mit Formaldehyd desinfiziert worden ist, so erübrigt sich die vorstehend 
angegebene besondere Desinfektion. 
24. Aborte. Die Tür, besonders die Klinke, die Innenwände bis zu 2 m 
Höhe, die Sitzbretter und der Fußboden sind mittelst Lappen, die mit ver- 
dünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung getränkt sind, 
gründlich abzuwaschen oder auf andere Weise ausreichend zu befeuchten; in jede 
Sitzöffnung sind mindestens 2 Liter verdünntes Kresolwasser, Karbolsäurelösung 
oder Kalkmilch zu gießen. 
Der Inhalt der Abortgruben ist reichlich mit Kalkmilch zu übergießen. 
Das Ausleeren der Gruben ist während der Dauer der Krankheitsgefahr tunlichst 
zu vermeiden. 
Der Inhalt von Tonnen, Kübeln u. dgl. ist mit etwa der gleichen Menge 
Kalkmilch zu versetzen und nicht vor Ablauf von 24 Stunden nach Zusatz des 
Desinfektionsmittels zu entleeren; die Tonnen, Kübel u. dgl. sind nach dem 
Entleeren innen und außen reichlich mit Kalkmilch zu bestreichen. 
Pissoire sind mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung zu des- 
infizieren. 
25. Düngerstätten, Rinnsteine und Kanäle sind mit reichlichen 
Mengen von Chlorkalkmilch oder Kalkmilch zu desinfizieren. Das gleiche gilt 
von infizierten Stellen auf Höfen, Straßen und Plätzen. 
26. Krankenwagen, Krankentragen u. dgl. Die Holz- und Metall- 
teile der Decke, der Innen- und Außenwände, Trittbretter, Fenster, Räder usw., 
sowie die Lederüberzüge der Sitze und Bänke werden sorgfältig und wiederholt 
mit Lappen abgerieben, die mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder 
Sublimatlösung befeuchtet sind. Bei Metallteilen ist die Verwendung von Sub- 
limatlösung tunlichst zu vermeiden. Kissen und Polster, soweit sie nicht mit 
Leder überzogen sind, Teppiche, Decken usw. werden mit Wasserdampf oder nach 
Ziffer 23 desinfiziert. Der Wagenboden wird mit Lappen und Schrubber, welche
	        
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