— 133 —
ernstlicher und sozusagen unmittelbarer zu rechnen hatten, als die
grolsen Reichsfürsten. Immerhin mufste den kleineren Herren ein
fester Anschluls an Gleichgesinnte erwünscht sein; allein sie suchten
diesen Anschlufs weniger bei den evangelischen Fürsten, deren
Bunde einzig, wie schon erwähnt, die Grafen Albrecht und Gerhard
von Mansfeld beitraten'), als vielmehr bei den Reichsstädten,
denen man sich eben durch den gemeinsamen Gegensatz wider das
Fürstentum, welches beide Stände in ihrer Unabhängigkeit bedrohte,
politisch verbunden fühlte. Doch mufste erst die Gemeinsamkeit
des kirchlich-religiösen Interesses hinzutreten, bevor man sich wirklich
näher kam. In Folge des Nürnberger Abschiedes von 1524
aber, dem Grafen und Städte gleichmäßig ihre Zustimmung versagten,
weil sie auf das Wormser Edikt schlechterdings nicht verpflichtet
sein wollten, beschlofs der Herrenstand auf einer Tagfahrt,
die er kurz nach Beendigung der Nürnberger Verhandlungen in
Andernach abhielt, geradezu Verbindung mit den Städten zu suchen.
Als sein Vertreter erschien Graf Bernhard von Solms auf den
Städtetagen zu Speier im Juli und zu Ulm im Dezember 1524, um
ein Zusammengehen der beiden Stände, zumal in der kirchlichen
Frage, zu befürworten. Und die Städte wiesen die dargebotene
Hand der Grafen nicht zurück. „Unvorgreiflich“ wenigstens meinten
sie mit diesen sich weiter benehmen zu sollen, damit, wie eine
Ulmer Aufzeichnung besagt, man bei den anderen Ständen Furcht
errege, wenn die Meinung aufkomme, Grafen und Städte seien „der
Sache einig und in besonderem Verstand mit einander“). Doch
') 8. o. Kap. 2. Freilich rechneten die Verbündeten auf weit mehr Grafen.
Auf der Gothaer Liste (Zur Vorgeschichte S.139 f.) findet sich fast der gesamte
Reichsgrafenstand verzeichnet, nämlich zwei Grafen von Henneberg,
zwei nicht näher bezeichnete thüringische Grafen („so dieser Gegenheit gesessen“),
sodann die wetterauischen, die fränkischen, die westfälischen und
die westerwaldischen Grafen. Die Harzgrafen sollten wohl von Albrecht von
Mansfeld bearbeitet werden, der auch nach Magdeburg andere seiner Standesgenossen
mitzubringen versprach, woraus aber nichts geworden zu sein scheint.
Andererseits zeigt sich ein Graf Günther von Schwarzburg im April 1526
für die Sache des evangelischen Bundes in Erfurt thätig, laut Berichten aus
Erfurt im Dresdener H. St. A., Abteil. Erfurt (vgl. unten Kap. 4). — Übrigens
suchte doch auch schon auf dem Augsburger Reichstage Graf Georg von
Wertheim Anschlufs an das evangelische Fürstentum, s. Zur Vorgesch. 8. 84.
*) Entwurf für die Instruktion der Ulmer Verordneten zum Ulmer
Städtetag, im Ulmer Stadtarchiv. — Vgl. die Städtetagsabschiede von Speier
und Ulm, angeführt oben S. 10 und 11 und den S. 10, 1 angeführten