Contents : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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ernstlicher  und  sozusagen  unmittelbarer  zu  rechnen  hatten,  als  die
grolsen  Reichsfürsten.  Immerhin  mufste  den  kleineren  Herren  ein
fester  Anschluls  an  Gleichgesinnte  erwünscht  sein;  allein  sie  suchten
diesen  Anschlufs  weniger  bei  den  evangelischen  Fürsten,  deren
Bunde  einzig,  wie  schon  erwähnt,  die  Grafen  Albrecht  und  Gerhard
  von  Mansfeld  beitraten'),  als  vielmehr  bei  den  Reichsstädten,
denen  man  sich  eben  durch  den  gemeinsamen  Gegensatz  wider  das
Fürstentum,  welches  beide  Stände  in  ihrer  Unabhängigkeit  bedrohte,
politisch  verbunden  fühlte.  Doch  mufste  erst  die  Gemeinsamkeit
des  kirchlich-religiösen  Interesses  hinzutreten,  bevor  man  sich  wirklich
  näher  kam.  In  Folge  des  Nürnberger  Abschiedes  von  1524
aber,  dem  Grafen  und  Städte  gleichmäßig  ihre  Zustimmung  versagten,
  weil  sie  auf  das  Wormser  Edikt  schlechterdings  nicht  verpflichtet
  sein  wollten,  beschlofs  der  Herrenstand  auf  einer  Tagfahrt,
die  er  kurz  nach  Beendigung  der  Nürnberger  Verhandlungen  in
Andernach  abhielt,  geradezu  Verbindung  mit  den  Städten  zu  suchen.
Als  sein  Vertreter  erschien  Graf  Bernhard  von  Solms  auf  den
Städtetagen  zu  Speier  im  Juli  und  zu  Ulm  im  Dezember  1524,  um
ein  Zusammengehen  der  beiden  Stände,  zumal  in  der  kirchlichen
Frage,  zu  befürworten.  Und  die  Städte  wiesen  die  dargebotene
Hand  der  Grafen  nicht  zurück.  „Unvorgreiflich“  wenigstens  meinten
sie  mit  diesen  sich  weiter  benehmen  zu  sollen,  damit,  wie  eine
Ulmer  Aufzeichnung  besagt,  man  bei  den  anderen  Ständen  Furcht
errege,  wenn  die  Meinung  aufkomme,  Grafen  und  Städte  seien  „der
Sache  einig  und  in  besonderem  Verstand  mit  einander“).  Doch

')  8.  o.  Kap.  2.  Freilich  rechneten  die  Verbündeten  auf  weit  mehr  Grafen.
Auf  der  Gothaer  Liste  (Zur  Vorgeschichte  S.139  f.)  findet  sich  fast  der  gesamte
  Reichsgrafenstand  verzeichnet,  nämlich  zwei  Grafen  von  Henneberg,
zwei  nicht  näher  bezeichnete  thüringische  Grafen  („so  dieser  Gegenheit  gesessen“),
  sodann  die  wetterauischen,  die  fränkischen,  die  westfälischen  und
die  westerwaldischen  Grafen.  Die  Harzgrafen  sollten  wohl  von  Albrecht  von
Mansfeld  bearbeitet  werden,  der  auch  nach  Magdeburg  andere  seiner  Standesgenossen
  mitzubringen  versprach,  woraus  aber  nichts  geworden  zu  sein  scheint.
Andererseits  zeigt  sich  ein  Graf  Günther  von  Schwarzburg  im  April  1526
für  die  Sache  des  evangelischen  Bundes  in  Erfurt  thätig,  laut  Berichten  aus
Erfurt  im  Dresdener  H.  St.  A.,  Abteil.  Erfurt  (vgl.  unten  Kap.  4).  —  Übrigens
suchte  doch  auch  schon  auf  dem  Augsburger  Reichstage  Graf  Georg  von
Wertheim  Anschlufs  an  das  evangelische  Fürstentum,  s.  Zur  Vorgesch.  8.  84.

*)  Entwurf  für  die  Instruktion  der  Ulmer  Verordneten  zum  Ulmer
Städtetag,  im  Ulmer  Stadtarchiv.  —  Vgl.  die  Städtetagsabschiede  von  Speier
und  Ulm,  angeführt  oben  S.  10  und  11  und  den  S.  10,  1  angeführten