Full text : Handbuch für Gemeindeschreiber, Bürgermeister, Gemeinde- und Stiftungsverwaltungen nach Maßgabe der neuen Sozial-Gesetze und Vollzugs-Vorschriften.

330  Privatrechnungen.  8  162.

ist  dem  Sequester  anzugeben,  wo,  wann  und  von  wem  er  diese  Summe
zu  erheben,  und  an  wen  und  in  welchen  Größen  er  sie  zu  vertheilen
  hat.

Die  durch  Veräußerung  der  im  Eigenbaue  erzielten  Naturalien  anfallenden
  Strichserlöse  bilden  den  Gegenstand  der  Einnahme,  während
die  an  die  Gläubiger  gemachten  Zahlungén,  dann  der  Aufwand  für  Instandhaltung
  des  Gutes,  für  Stenern,  Tag=  und  Dienstbotenlöhne,  auf
Regie  und  die  Verwaltung  den  Gegenstand  der  Ausgabe  bilden.

Die  hierüber  gestellte  Rechnung  ist  der  Gerichts=  (nicht  Verwaltungs-)
  Behörde  zur  Prüfung  vorzulegen.

Dofß  alle  Einnahms=  und  Ausgabsposten  durch  Belege  bedeckt  sein
müssen,  versteht  sich  von  selbst.

Die  Einnahmsbelege  bilden  die  geführten  Register  und  die  Ausgabsbelege
  die  Quittungen  der  Gläubiger.

Bleiben  im  letzten  Jahre  der  Sequestration  Baarbeträge  übrig,  so
werden  solche  durch  die  Gerichtsbehörde  dem  Sequestrat  ausgehändigt.

Der  Titelbau  einer  Scquestrations-Nechnung  wird  also  folgender

  sein:
Tit.  J.
An  Aktivkassabestand  aus  letzter  Rechuung.
Tit.  II.
An  Abktivaußenständen  aus  den  Vorjahren.
Tit.  III.

An  Rechnungsdefekten  und  Ersatzposten.

Tit.  .
An  Zinsen  von  Aktiokapitalien.
Tit.  V.
Aus  dem  Ertrage  der  Realitäten  und  der  Biehzucht.
A.  In  eigener  Regie:

1)  Für  Vieh  (Kälber,  Schweine  2c.).

2)  Für  Getraide,  Waizen,  Korn,  Gerste,  Haber.

3)  Für  sonstige  Ernteerträgnisse,  Kartoffeln,  Rüben,  Heu  und  Ohmet.

4)  Für  Verkäufe  aus  dem  Betriebe  der  Schweizerei,  Milch,  Butter  2c.

5  Einnahmen  aus  dem  Betriebe  der  Brauerei  und.  Branntweinrennerei.


B.  In  Verpachtung:
Hier  erscheinen  die  erzielten  Pachterlöse.
DTit.  VI.
Sonstige  Einnahmen.
Rekapitulation  der  Einnahmen.