Object: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Abdruck. 
Nachtrags-Perzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befäahigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung 
der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasien. 
1. Königreich Prcußen. 
Provinz Brandenburg. 
Ous Gymnasium zu Prenzlau (bisher unter A. a. 1 62 des Verzeichnisses vom 6. Juni d. J., 
S. 197). 
Provinz Sachsen. 
Das König-Wilhelms-Gymnasium zu Madydeburg. 
Aumerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1887. 
II. Elsaß-Lothringen. 
Oas bischöfliche Gymnasium bei St. Stephan zu Sitraßburg i. E. (Früher „Privat-Gymnasium 
bei St. Stephan des Dr. M. Fuß“, Verzeichuiß vom 29. April 1887, XI., Central-Blatt 
1887, S. 134). 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der wissen- 
schaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
u. Oeffentliche. 
a. Höhere Bürgerschulen. 
Königreich Prcußen. 
Provinz #erstpreußen. 
).Die höhere Bürgerschule zu Graudenz. 
Anmer!. Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1888. 
Das Real-Gymnasium zu Prenzlau (A. b. 1. 25 des Verzeichnisses vom 6. Juni d. J.) und 
die Ober-Realschule zu Coblenz (A. c. I. 10 a. a. O.) sind eingegangen. Ferner ist die 
dem Erzichunge- und Unterrichts-Institut des Prof. I0r. Brinckmeier zu Ballenstedt (C. b. 
VI. a. a. O.) seiner Zeit verliehene Militärberechtigung wegen veränderter Organisation der 
Anstalt rrloschen. 
+) Die Schule hat keinen obligatorischen Unterriht im Latein.
	        
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