9 1. Gesch. d. Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach.
berger Kapitulation vom 19. Mai 1547 gingen die
Kurwürde und die Kurlande auf die Albertinische
Linie über. Als jedoch im Jahre 1552 der Vertreter
der Ernestinischen Linie, Johann Friedrich, im wesent-
lichen wieder in seine Länder eingesetzt wurde und
er im Jahre 1554 mit dem Kurfürsten August von
Sachsen von der Albertinischen Linie den Naumburger
Vertrag geschlossen hatte, bestand im großen und
ganzen wieder die frühere Verteilung, und nunmehr
vollzog sich innerhalb der Ernestinischen
Lande eine Reihe weiterer Trennungen. Johann
Friedrich starb im Jahre 1554. Die Weimarische
Linie setzt sich in seinem Sohn Johann Wilhelm ®,
dann in dessen Sohn Johann fort. Von den drei
Söhnen Johanns ist Wilhelm (1640—1662) der Stifter
der neueren Linie Weimar. Wilhelms Söhne nahmen
im Jahre 1672 eine Teilung vor, derzufolge zu schei-
den waren Johann Ernst II, als Vertreter der Linie
Weimar, Adolf Wilhelm als Vertreter der Linie
Eisenach, Johann Georg als der Vertreter der Linie
Marksubl und endlich Bernhard als Vertreter der
Linie Jena, Die Linie Marksuhl starb 1668, die
Linie Jena 1690 aus, sodaß die Linie Weimar wieder
den Bestand erhielt, den sie unter Johann hatte.
Im Jahre 1709 nun trat Ernst August I. als Mit-
regent neben seinem Oheim Wilhelm Ernst in die
Regierung ein und brachte im Jahre 1724 mit Zu-
stimmung Wilhelm Ernsts das Recht der Primogenitur
zur Durchführung, so daß nunmehr eine weitere
Landesteilung zwischen den Nachfolgern ausgeschlossen
war. Im Jahre 1728 starb Wilhelm Ernst. Von
nun an regierte Ernst August I. allein. Im Jahre
24. April 1547, durch die der Kurfürst Johann Friedrich
in Gefangenschaft geriet.
8 Gestorben 1573.