Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht von Sachsen-Weimar-Eisenach.

128 II. Das Großherzogtum als Staat usw. 
12 durch die Handwerkerinnungen und 10 durch die 
Gewerbevereine usw. gewählte Die Wahlen durch 
die Innungen erfolgen nach Handwerkszweigen in 
Abteilungen, welche durch das Staatsministerium, 
Departement des Innern, festgesetzt werden. Die 
Wahlen durch die Gewerbevereine usw. erfolgen in 
der Weise, daß die wahlberechtigten Vereine eines 
jeden Verwaltungsbezirks zwei Mitglieder sowie deren 
Ersatzmänner wählen. Wahlberechtigt sind nur die 
als solche ausdrücklich vom Staatsministerium an- 
erkannten Gewerbevereine usw. Das Wahlrecht der 
Ionungen wird durch die Innungsmitglieder, das der 
Gewerbevereine usw. durch die dem Handwerkerstand 
angehörigen Mitglieder, welche nicht Mitglieder einer 
Innung sind, ausgeübt. 
Die Wahlen zur Handwerkskammer erfolgen auf 
sechs Jahre; alle drei Jahre scheidet die Hälfte der 
Gewählten aus. 
Die Handwerkskammer hat einen Vorstand, der 
aus einem Vorsitzenden und vier Mitgliedern besteht. 
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen stell- 
vertretenden Vorsitzenden und einen Kassenführer. 
Sache des Vorstandes ist es, die laufenden An- 
gelegenheiten wahrzunehmen, die Verhandlungen der 
Handwerkskammer vorzubereiten und ihre Beschlüsse 
auszuführen; er vertritt die Handwerkskammer nach 
außen hin. 
Die Handwerkskammer hält jährlich eine ordent- 
liche Sitzung ab. Außerordentliche Sitzungen werden 
nach Bedarf zusammenberufen. 
Im speziellen liegt der Handwerkskammer ob: 
die Regelung des Lehrlingswesens, die Unterstützung 
der Staats- und Gemeindebehörden durch tatsächliche 
Mitteilungen und Erstattung von Gutachten, die Ein- 
bringung von Neuerungsvorschlägen usw. bei den 
Behörden, die Abnahme der Gesellenprüfungen usw,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.