Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht von Sachsen-Weimar-Eisenach.

134 II. Das Großherzogtum als Staat usw. 
erhielt sie ihre jetzige Bezeichnung und bildet sie 
nunmehr ihre Schüler so weit aus, daß dieselben 
kleinere und mittlere Güter selbständig in rationeller 
Weise bewirtschaften können. Das Departement des 
Innern übt die Oberaufsicht durch einen Regierungs- 
kommissar aus. 
Speziell der Heranbildung junger Leute in der 
Obstbaumkultur dient die Landesbaumschule zu 
Weimar, die 1815, einige Jahre nach ihrer Be- 
gründung landesherrlich bestätigt, nunmehr fast 100 
Jahre besteht, 
Eine Unterweisung in der Anfertigung landwirt- 
schaftlicher Geräte und gleichzeitig Unterricht im 
Hufbeschlag und in den äußeren Fußkrankheiten der 
Pferde erfolgt in der Unterrichtsanstalt für 
Hufschmiede zu Jena. Dortselbst finden auch 
die Prüfungen über den Hufbeschlag statt, seit- 
dem die Ausübung des Hufbeschlaggewerbes durch 
Gesetz von 1885 wieder von der Erlangung eines 
Prüfungszeugnisses abhängig gemacht worden ist. 
Für die Unfallversicherung der in den land- und 
forstwirtschaftlichen Betrieben — mit Ausnahme des 
staatlichen Forstbetriebes 8 — beschäftigten Personen 
bestehen in Weimar die Weimarische Landwirt- 
schaftliche Berufsgenossenschaft und deren 
Schiedsgericht, 
Landwirtschaftliche Angelegenheiten im weiteren 
Sinne sind die Angelegenheiten betreffend die Ab- 
lösung grundherrlicher und sonstiger 
Rechte sowie die Grundstückszusammen- 
legungssachen. DBei ersteren handelt es sich 
am die Ablösung‘? von Belastungen des Grundeigen- 
68 Für den staatlichen Forstbetrieb übernimmt das 
Ministerialdepartement der Finanzen die Unfallversicherung 
(Min.-Bekanntmachung vom 20. März 1888). 
‚6° Unter Ablösung versteht man hier die Aufhebung
	        
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