134 II. Das Großherzogtum als Staat usw.
erhielt sie ihre jetzige Bezeichnung und bildet sie
nunmehr ihre Schüler so weit aus, daß dieselben
kleinere und mittlere Güter selbständig in rationeller
Weise bewirtschaften können. Das Departement des
Innern übt die Oberaufsicht durch einen Regierungs-
kommissar aus.
Speziell der Heranbildung junger Leute in der
Obstbaumkultur dient die Landesbaumschule zu
Weimar, die 1815, einige Jahre nach ihrer Be-
gründung landesherrlich bestätigt, nunmehr fast 100
Jahre besteht,
Eine Unterweisung in der Anfertigung landwirt-
schaftlicher Geräte und gleichzeitig Unterricht im
Hufbeschlag und in den äußeren Fußkrankheiten der
Pferde erfolgt in der Unterrichtsanstalt für
Hufschmiede zu Jena. Dortselbst finden auch
die Prüfungen über den Hufbeschlag statt, seit-
dem die Ausübung des Hufbeschlaggewerbes durch
Gesetz von 1885 wieder von der Erlangung eines
Prüfungszeugnisses abhängig gemacht worden ist.
Für die Unfallversicherung der in den land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben — mit Ausnahme des
staatlichen Forstbetriebes 8 — beschäftigten Personen
bestehen in Weimar die Weimarische Landwirt-
schaftliche Berufsgenossenschaft und deren
Schiedsgericht,
Landwirtschaftliche Angelegenheiten im weiteren
Sinne sind die Angelegenheiten betreffend die Ab-
lösung grundherrlicher und sonstiger
Rechte sowie die Grundstückszusammen-
legungssachen. DBei ersteren handelt es sich
am die Ablösung‘? von Belastungen des Grundeigen-
68 Für den staatlichen Forstbetrieb übernimmt das
Ministerialdepartement der Finanzen die Unfallversicherung
(Min.-Bekanntmachung vom 20. März 1888).
‚6° Unter Ablösung versteht man hier die Aufhebung