I, Gesch. d. Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach. 5
1741 starb mit Wilhelm Heinrich die Linie Eisenach
aus. Ernst August I. vereinigte sie mit Weimar zum
Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.
1748 folgte Ernst August Konstantin in der Regierung,
Bei seinem Tode im Jahre 1759 war sein Sohn Karl
August, geboren 1757, noch minderjährig, weswegen
laut testamentarischer Verfügung die Herzogin-Witwe
Anna Amalia bis zum Jahre 1775 die Regentschaft
führte. Während der hierauf folgenden höchstbe-
deutsamen* dreiundfünfzigjäbrigen Regierung Karl
Augusts erhielt Sachsen-Weimar-Eisenach einen be-
trächtlichen Gebietszuwachs.. Gemäß Art. 25 der
Rheinbundsakte verloren die in Sachsen-Weimar-
Eisenach eingeschlossenen reichsritterschaftlichen
Territorien ihre Selbständigkeit. Weiterhin ver-
pflichtete sich Preußen durch Art. 37 der Wiener
Kongreßakte, an Sachsen-Weimar-Eisenach ein Gebiet
von zirka 77700 Einwohnern abzutreten. Zum Teil
wurde das abzutretende Besitztum bereits durch die
Wiener Kongreßakte selbst bestimmt, zum anderen
Teil fand eine nachträgliche Regelung durch besondere
preußisch-weimarische Verträge statt. Der Zuwachs
umfaßte den heutigen Neustädter Kreis, den größten
Teil des sogenannten Eisenacher Oberlandes, die
Herrschaften Blankenhain und Niederkranichfeld, das
Amt Tautenburg, die Ordenskommenden Zwätzen,
Lehesten und Liebstädt sowie eine Reihe von
sonstigen, zerstreut im weimarischen Kreise gelegenen
Ortschaften. Im Jahre 1821 endlich kam noch das
Senioratsamt Oldisleben, das bisher der gothaischen
Linie angehörte, gegen eine Entschädigung an Weimar.
* Eingehendes über Karl August in den Schriften:
Xaver Wegele, Karl August, Großherzog von Sachsen-
Weimar, 1850; J. A. Droysen, Karl August und die
deutsche Politik, 1857; A. Schöll, Carl-August-Büchlein.
Weimar 1857.
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