204 III. Anhang.
Jede Handlung eines Staatsdieners, welche in
der Absicht unternommen wird, um diese Verfassung
heimlich zu untergraben, ist als Hochverrat zu bestrafen.
$ 67. Tritt der Fall eines Regierungswechsels
ein, so soll der neue Landesfürst bei dem Antritte
der Regierung sich schriftlich, bei fürstlichen Worten
und Ehren, verbindlich machen, die Verfassung, sowie
sie durch gegenwärtige Urkunde bestimmt worden,
nach ihrem ganzen Inhalte, während seiner Regierung
zu beobachten, aufrechtzuerhalten und zu schützen.
$ 68. Um diese schriftliche Versicherung noch
vor der Huldigung von dem Landesfürsten in Empfang
zu nehmen, ist ein außerordentlicher Landtag zu-
sammenzuberufen.
$ 69. Im Falle der Unmündigkeit des Regenten
oder einer anderen Verhinderung des Regierungs-
antrittes ist dieselbe Versicherung von dem Verweser
der Regierung (dem Administrator) für die Zeit seiner
Verwaltung auszustellen.
Transitorische Bestimmung.
$ 70. Bis zur Publikation der neuen Geschäfts-
ordnung für den Landtag bewendet es, was die Wahl
des Präsidenten anbelangt, bei den diesfalls seither
bestandenen Bestimmungen im $ 4 des Gesetzes über
den Vorstand und die Versammlung des Landtages
vom 18. November 1848.
Urkundlich haben Wir dieses Revidierte Grund-
gesetz höchst eigenhändig vollzogen und solches mit
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken
lassen.
So geschehen und gegeben Weimar am 15. Ok-
tober 1850.
(L. S.) Carl Friedrich.
von Watzdorf. von Wydenbrugk. G. Thon.
vdt. Ernst Müller.