2. Das Staatsoberhaupt v. Sachsen-Weimar-Eisenach. 13
4. Mai 1854 blieb aber die Verwaltung des Kammer-
vermögens bis auf einen dem Großherzoglichen Hause
zur eigenen Verwaltung überlassenen Teil (Krongut)
dem Finanzdepartement des Staatsministeriums über-
lassen. Aus diesem vom Staat verwalteten Teil des
Kammervermögens wird die Domanialrente gewährt,
die ihrerseits im Verein mit dem Krongut, wie oben
bemerkt, durch das Hofmarschallamt zu verwalten ist.
Neben dem Hofmarschallamt gibt es als zweite
besondere Vermögensverwaltungs - Hofbehörde die
„Fideikommißverwaltungdes Großherzog-
lichen Hauses“. Ihr liegt die Verwaltung der
beiden von der verstorbenen Großherzogin-Großfürstin
Maria Pawlowna testamentarisch gestifteten Fidei-
kommisse, des Hauptfideikommisses und des Fidei-
kommisses der Sekundogenitur, ob.
Hinsichtlich der Funktionen der übrigen Hof-
behörden bzw. der dem Hofe nahestehenden Institute
usw. siehe das über das Ministerialdepartement des
Großherzoglichen Hauses Gesagte.
Abgesehen vom Hofstaatimengeren Sinne
ist als Umgebung des Großherzogs seine militärische
Begleitung zu erwähnen, die Adjutantur, die aus
einem Generaladjutanten und regelmäßig zwei Flügel-
adjutanten besteht.
Mit dem Großherzoglichen Hof in engem Konnex
stehen endlich die Vertreter auswärtiger
Staaten. In Weimar selbst haben ihren Sitz der
Königlich Preußische Gesandte, der Königlich
Sächsische Gesandte sowie ein russischer Minister-
resident!?. Es kommen hinzu mit dem Sitz in Berlin:
die Vertreter Belgiens, Italiens, Spaniens, der Nieder-
12 Unter dem russischen Ministerresidenten stehen die
an der russisch-griechischen Kapelle in Weimar angestellten
Beamten sowie ein ‚Propst und mehrere Psalmisten.