Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht von Sachsen-Weimar-Eisenach.

4. Die Staatseinrichtungen. 51 
bis zur künstlerischen Selbständigkeit, letzteres wurde 
1885 als „Goethe-Archiv“ durch die Großherzogin 
Sophie begründet, nachdem ihr durch Walter von 
Goethe, den letzten Nachkommen des Dichters, der 
gesamte literarische Nachlaß Goethes testamentarisch 
zugeeignet worden war. Zum „Goethe- und 
Schiller-Archiv* wurde es durch die Stiftung der 
Freiherren Ludwig und Alexander von Gleichen-Ruß- 
wurm, die der Großherzogin Sophie das vordem im 
Schlosse Greifenstein bei Bonnland (Franken) auf- 
bewahrte Schillersche Familienarchiv zuwendeten. Aus 
dem vereinigten Goethe- und Schiller-Archiv wurde 
ein Fideikommiß errichtet, das beim Tode der Groß- 
herzogin Sophie (1897) auf den jetzigen Großherzog 
Wilhelm Ernst überging. Durch mannigfache 
Schenkungen und Ankäufe hat das Archiv auch von 
anderen Dichtern der klassischen Periode zahlreiche 
wertvolle Handschriften erhalten. Auch finden sich 
Nachlässe von Dichtern aus neuerer Zeit (Immer- 
manns, Hebbels, Freytags, Scheffels u. a. m.) dort. 
Im Jahre 1908 neu begründet wurde die 
Großherzogliche Kunstgewerbeschule zu 
Weimar. Sie dient der praktischen und theoretischen 
Ausbildung von Kunsthandwerkern. Die Oberaufsicht 
führt das Departement des Großherzoglichen Hauses. 
An der Spitze der Anstalt steht ein vom Großherzog 
ernannter Direktor, ihm zur Seite ein Verwaltungs- 
ausschuß. In betreff der Satzungen siehe die Ministe- 
rialbekanntmachung vom 1. April 1908. 
Endlich sei an dieser Stelle auch noch des privat 
verwalteten, jüngst begründeten Nietzsche- 
Archivs (laut Ministerialbekanntmachung vom 
23. Mai 1908 als Stiftung genehmigt) Erwähnung 
getan. Das Nietzsche-Archiv soll ein Zentrum für 
die gesamte Nietzsche-Forschung sein und als Sammel- 
punkt für alle geistig schöpferischen, künstlerischen 
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