4. Die Staatseinrichtungen. 51
bis zur künstlerischen Selbständigkeit, letzteres wurde
1885 als „Goethe-Archiv“ durch die Großherzogin
Sophie begründet, nachdem ihr durch Walter von
Goethe, den letzten Nachkommen des Dichters, der
gesamte literarische Nachlaß Goethes testamentarisch
zugeeignet worden war. Zum „Goethe- und
Schiller-Archiv* wurde es durch die Stiftung der
Freiherren Ludwig und Alexander von Gleichen-Ruß-
wurm, die der Großherzogin Sophie das vordem im
Schlosse Greifenstein bei Bonnland (Franken) auf-
bewahrte Schillersche Familienarchiv zuwendeten. Aus
dem vereinigten Goethe- und Schiller-Archiv wurde
ein Fideikommiß errichtet, das beim Tode der Groß-
herzogin Sophie (1897) auf den jetzigen Großherzog
Wilhelm Ernst überging. Durch mannigfache
Schenkungen und Ankäufe hat das Archiv auch von
anderen Dichtern der klassischen Periode zahlreiche
wertvolle Handschriften erhalten. Auch finden sich
Nachlässe von Dichtern aus neuerer Zeit (Immer-
manns, Hebbels, Freytags, Scheffels u. a. m.) dort.
Im Jahre 1908 neu begründet wurde die
Großherzogliche Kunstgewerbeschule zu
Weimar. Sie dient der praktischen und theoretischen
Ausbildung von Kunsthandwerkern. Die Oberaufsicht
führt das Departement des Großherzoglichen Hauses.
An der Spitze der Anstalt steht ein vom Großherzog
ernannter Direktor, ihm zur Seite ein Verwaltungs-
ausschuß. In betreff der Satzungen siehe die Ministe-
rialbekanntmachung vom 1. April 1908.
Endlich sei an dieser Stelle auch noch des privat
verwalteten, jüngst begründeten Nietzsche-
Archivs (laut Ministerialbekanntmachung vom
23. Mai 1908 als Stiftung genehmigt) Erwähnung
getan. Das Nietzsche-Archiv soll ein Zentrum für
die gesamte Nietzsche-Forschung sein und als Sammel-
punkt für alle geistig schöpferischen, künstlerischen
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