Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht von Sachsen-Weimar-Eisenach.

Vorwort. V 
selbst, ohne wesentliche Zuhilfenahme der genannten 
drei Werke, gearbeitet. | 
Mit Rücksicht auf die im vorliegenden Werk 
gebotene, verhältnismäßig kurze und gedrängte Dar- 
stellung des Staats- und Verwaltungsrechtes schien 
es angebracht, in einem Anhang die für die wich- 
tigsten Materien in Betracht kommenden Reichs- und 
Landesgesetze noch einmal übersichtlich zusammen- 
zustellen und mit der Angabe zu versehen, wo sie 
im Regierungsblatt (der Gesetzsammlung des Groß- 
herzogtums) bzw. im MBeichsgesetzblatt zu finden 
sind. Auf diese Weise ist der Leser, der sich über 
das eine oder andere genauer orientieren will, in 
die Lage gesetzt, die entsprechende Rechtsnorm in 
den leicht zu erlangenden Gesetzausgaben nachzu- 
lesen. 
Es wurde endlich ein Abdruck des Revidierten 
Grundgesetzes angeschlossen, da an handlichen Aus- 
gaben dieses Gesetzes ein Mangel besteht. 
"Berlin, im März 1909. 
Der Verfasser.
	        
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