Henne ließ sich von Zeit zu Zeit sehen und scharrte und kratzte grade
auf der Stelle des Schloßhofes, wo der verbannte Schatz lag,
verschwand aber jedesmal, wenn sich ihr ein Mensch näherte. Schon
in früherer Zeit hat man fleißig Schatzgräberei im Schlosse unternommen
und sogar bis Ende der dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts allen Ernstes
Schätze gesucht, aber stets ohne Erfolg.
Hühner sind mythische Tiere. Sagen erzählen von Hühnern, welche goldene
Eier legen; auch nehmen nach einem böhmischen Aberglauben Kobolde die Gestalt
schwarzer Hühner an. Sollte die schwarze Henne unserer Sage ein solcher Schatz
hütender Kobold, und die Henne, welche der Schatzgräber mitzubringen hat, ein
Opfer sein, welches den unterirdischen Mächten darzubringen ist? — Auf dem Burg-
berge bei Mulda, wo ebenfalls nach der Sage ein Schatz vergraben liegt, läßt sich
ein Huhn sehen, welches jedoch ein verzauberter Burgherr sein soll.
298. Das Aberthamer „Fels'l.“
(Wenisch, Sagen aus dem Joachimsthaler Bezirke, S. 86.)
Nördlich von Abertham, dort, wo fruchtbarer Ackerboden und ein
ziemlich ausgedehntes Torfmoor sich scheiden, erhebt sich eine eigen—
tümliche Felspartie, im Volksmunde „das Fels'l“ genannt. Der
Sage zufolge sind diese Felsen eine Burgruine, in deren Innerem
große Schätze an Gold- und Silbermünzen, Edelsteinen und Perlen
verzaubert liegen. Der Zutritt zu denselben soll sich während der
Christmette und der Passion am Karfreitage öffnen. Aber schon
mancher, der die vermeintlichen Schätze an genannten Tagen heben
wollte, holte sich durch das lange und vergebliche Zuwarten bei stür—
mischem Wetter nicht unbedeutende Krankheiten. Bis in die dreißiger
Jahre machten Personen, deren Söhne heute noch leben, den Versuch,
der Schätze habhaft zu werden.
299. Der Tümpelstein bei Klösterle.
(Fr. Bernau in der Comotovia, 4. Jahrg., S. 79.)
Der Tümpelstein ist ein großer, unterhalb Klösterle in den Eger-
fluß vorspringender Felsen. Sein Inneres enthält der Sage nach un-
geheuere Schätze, die von verwunschenen Rittern bewacht werden; nur
am Karfreitage während des Gottesdienstes ist der sonst unsichtbare
Eingang offen, und die angehäuften Schätze sind sodann den Menschen-
kindern zugänglich.
□ –
251