Full text : Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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gesunken  sind,  bei  Ausübung  ihres  „Berufes“  öffentliches
Ärgernis  zu  erregen,  oder  wenn  sie  die  genannten  Anstalten
verlassen,  um  ihr  früheres  „Leben“  wieder  zu  beginnen.
In  diesen  Anstalten  aber  müßten  sie  verbleiben,  bis  sie
ehrbare  Stellen  erhalten,  sich  verheiraten  oder  in  einer  Familie
Aufnahme  finden.

Durch  diese  vorgeschlagenen  Maßregeln  müßten  die
schlimmsten  Schäden  der  Prostitution  unterbunden  werden.
Solche  Vorkommnisse  dieser  dunkeln  Seite  des  Lebens,  welche
weder  in  „öffentlichen  Häusern,“  noch  auf  Straßen  vor  sich
gehen  und  Niemanden  stören  oder  verletzen,  werden  dagegen
niemals  völlig  zu  beseitigen  sein,  und  sie  ohne  Not  aufzustöbern,
würde  mehr  Schaden  als  Nutzen  stiften.  Es  genügt,  wenn
der  Staat  sie  nicht  durch  eine  nutzlose  Kontrolle  anerkennt
und  wenn  er  sich  vorbehält,  gegen  sie  einzuschreiten,  sobald
gegen  sie  von  rechtschaffener  Seite  geklagt  wird  oder  sobald
sie  Skandal  herbeiführen.  Unbedingt  und  erbarmungslos
zu  vernichten  sind  aber  der  Mädchenhandel,  sowie  alle  Bordelle
und  bordellähnlichen  Veranstaltungen,  alle  Kuppelei  und
Zuhälterei  und  alle  sich  nur  im  geringsten  an  die  Offentlichkeit
wagende  zweifellose  Prostitution.

Wäre  einmal  durch  unnachsichtige  Unterdrückung  dieser
Übelstände  und  Greuel  das  Laster  der  Unzucht  in  der  That
auf  Freiwillige  beschränkt,  welche  unauffällig  leben  und  sich
durch  Eintritt  in  die  erwähnten  Anstalten  leicht  ein  besseres
Lvoos  verschaffen  können,  so  wäre  die  Prostitution  nicht  mehr
gefährlich,  und  es  wäre  Aussicht  vorhanden,  daß  auch  jene
„Freiwilligen“  sich  eines  besseren  besinnen  und  am  Ende
aussterben  würden,  was  sicher  im  Falle  übertriebener  polizeilicher
  Spürerei  nicht  einträte,  weil  die  Opposition  nun  einmal
dem  Menschen  angeboren  ist.

Aus  den  angeführten  Gründen  glauben  wir  uns  keiner
Inkonsequenz  schuldig  zu  machen,  wenn  wir  finden,  daß  die
Polizei,  um  ungerechte  Verfolgungen  zu  vermeiden,  und  im