Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Dekanat  umfaßt  20  Gemeinden  in  den  Oberämtern  Aalen,  Ellwangen,  Neresbeim  und
Gmänd;  die  Parochie  Aalen,  mit  den  Filialien,  wovon  Unterrombach  eine  eigene  Schule  hat,
5815  Kirchengenossen.  Dem  künftigen  Dekan  und  Stadtpfarrer  wird  ein  Einkommen  von
1200  fl.,  dessen  einzelne  Bestandtheile  die  Ober-Kirchenbehörde  festsetzen  wird,  gewährt  werden.
Die  Bestimmung  der  Geschäfts-Abtheilung  zwischen  der  Stadtpfarrei  und  dem  Diakonat  wird
der  Ober-Kirchenbehörde  vorbehalten.

2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Bondorf,  Dekanats  Herrenberg,  haben
sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.  Dieselbe
  zählt  1475  Kirchengenossen  und  ist  mit  einem  in  Preisen  des  Sportelgesetzes  zu  1408  fl.
berechneten  Einkommen  verbunden,  bei  welchem  die  Verwandlung  einzelner  Theile,  wenn  solche
von  der  Ober-Kirchenbehörde  eingeleitet  werden  will,  vorbehalten  bleibt,  und  für  den  künftigen
Geistlichen  verbindlich  ist.

5)  Die  Bewerber  um  das  erledigte  Präzeptorat  Beilste  in,  womit  ein  Einkommen
von  6ä6  fl.,  neben  freier  Wohnung,  und  die  Verpflichtung  zu  wöchentlich  25  Unterrichtsstunden,
  so  wie  zur  Unterstützung  des  evangelischen  Stadtgeistlichen  durch  Prekigten  und  in  anderen
  kirchlichen  Funktionen  verbunden  ist,  haben  sich  binnen  drei  Wochen  bei  dem  K.  Stndienrathe
  zu  melden.  Wegen  der  letztgedachten  Verpflichtung  müssen  die  Bewerber  die  evangelischtheologische
  Dienstprüfung  erstanden  haben;  auch  wird  von  denselben  gefordert,  daß  sie,  neben
den  alten  Sprachen,  der  Realien  und  der  französischen  Sprache  kundig  sind.

4)  Die  befähigten  Bewerber  um  die  erledigte  Lehrstelle  an  der  zweiten  Classe  der  Realschule
  in  Ludwigsburg,  womit  ein  firer  Gehalt  von  600  fl.  (ohne  Amtswohnung  und
sonstige  Emolumente)  und  die  Obliegenheit  zu  23—50  wöchentlichen  Unterrichtsstunden  verbunden
  ist,  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  vorschriftmäßig  bei  dem  K.  Studienrathe  zu
melden.

5)  Die  Bewerber  um  das  erledigte  Präzeptorat  zu  Vaihingen,  womit  ein  Einkommen
  von  600  fl.,  neben  freier  Wohnung  und  die  Verpflichtung  zu  50  wöchentlichen  Unterrichtsstunden
  verbunden  ist,  habrn  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Studienrathe  zu  melden.

6)  Die  Bewerber  um  eine  bei  der  Regierung  des  Jaxtkreises  erledigte  Revisorsstelle
  werden  aufgefordert,  sich  binnen  drei  Wochen  vorschriftmäßig  bei  der  gedachten
Kreisbehörde  zu  melden.

7)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Aktuarsstelle  bei  dem  K.  Oberamtsgerichte  Neckarsulm
  haben  ssch  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe  in  Eßlingen  zu  melden.