Full text : Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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als  Konventions-,  Verfassungs-,  Amendements-,  Gesetzes-  und  „local  option“-Referendum,
  wobei  der  Verf.  das  dem  Referendum  und  Konventionssystem
zu  Grunde  liegende  Prinzip  als  zur  Zeit  in  den  nordamerikanischen  Vereinigten
  Staaten  in  einer  grossartigen  Entwicklung  begriffen  bezeichnet  und
auf  die  in  der  französischen  Verfassung  von  1793  verwirklichten  RoussEAu’-schen
  Ideen  zurückführt.

Der  kurze  IV.  Abschnitt  ist  betitelt:  „Hemmungsmittel  verschiedener
Art“  und  enthält  den  Hinweis  auf  einzelstaatliche  nordamerikanische  Verfassungsbestimmungen,
  welche  die  Zahl  und  Dauer  der  Sessionen  den  Legislaturen
  vorschreiben  und  die  Geschäftsordnung  derselben  in  verschiedenen
Richtungen  hemmen,  sowie  auf  anderweitige  nicht  unter  ein  Schema  zu
bringende  in  den  Verfassungen  enthaltene  Hemmungsmittel  der  gesetzgebenden
Thätigkeit.  R.  A.  Dr.  F.  Herzfelder.

Dr.  R.  Prien,  Der  Zusammenstoss  von  Schiffen.  Eine  nautischjuristische
  Studie.  Berlin,  J.  Guttentag,  1896.  XVI  u.  1232  8.  mit
10  zum  Teil  farbigen  Tafeln.  M.  45.—.

Der  juristischen  Kreisen  oft  und  meist  nicht  unbegründet  gemachte
Einwand,  dass  ihrem  hohen  Antheil  an  der  Normensetzung,  Rechtsprechung
und  Verwaltung  kein  Gleichmass  an  thatsächlicher  Beherrschung  der  Lebensverhältnisse
  entspreche,  würde  bald  seine  landläufige  Geltung  verlieren,  wenn
unsere  Literatur  eine  grössere  Zahl  so  technich  fundirter  Werke  besässe,
wie  das  vorliegende,  das  dem  Juristen  Schritt  für  Schritt  auch  immer  die
ratio  legis,  die  Ausgangs-  und  Zielpunkte  des  nur  technisch  zu  begreifenden
modernen  Seestrassenrechts  klar  an  die  Hand  giebt.  Wenn  wir  für  das
umfangreiche,  das  Quellenmaterial  wenig  gesichtet  aber  gewissenhaft  reproducirende
  Werk  nach  einem  Wort  der  Signatur  suchen,  so  erblicken  wir  darin
einen  erfolgreichen  Kampf  gegen  den  „nur  juristischen“  Dilettantismus  in
Fragen  des  modernen  Seerechts,  im  besonderen  des  an  Wichtigkeit  zunehmenden
  Seestrassenrechts,  dessen  faktische  Verhältnisse  im  1.  Theil  unserer  Disciplin
von  fachkundiger  Hand  aufgeschlossen  werden.  Die  wechselvolle  Geschichte
und  der  gegenwärtige  Gesetzesstand  werden  im  2.  Theil  des  instruktiven
Werkes  behandelt.  Die  legislative  Durchführung  der  Beschlüsse  der  Washingtoner
  Seekonferenz  hat  hier  an  einigen  nicht  erheblichen  Stellen  das
gebotene  Quellenmaterial  überholt.  Das  macht  sich  auch  im  3.  der  Haftung
aus  Schiffskollisiionen  gewidmeten  Theil,  wenn  auch  angesichts  des  Reichthums
  des  Gebotenen  minder  fühlbar.  Das  für  die  technische,  wie  für  die
juristische  Facharbeit  in  Gericht  und  Praxis  gleich  werthvoll  ausgestattete
Quellenwerk  ist  bei  verdientem  Entgegenkommen  der  fachlichen  Kreise  geeignet,
  aufklärend  und  ergänzend  nach  zwei  grundverschiedenen  Richtungen
hin  zu  wirken,  die  das  Studium  nur  getrennt  beschreitet  und  erst  der  Beruf
zu  verbinden  vermag.  Stoerk.