Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Weiß,  Karl,  Vicar  in  Aichstetten;  (
geller,  Joseph,  Vicar  in  Bildechingen.  .  J
Die  hier  nicht  genannten  Candidaten,  welche  sich  zur  Anstellungs-Pruͤfung  gemeldet
  haben  und  nicht  besonders  beschieden  wurden,  haben  bei  der  dießjährigen
zweiten  Anstellungs-Prüfung  für  Kirchendienste,  welche  am  16.  Oktober  d.  J.  startfindet,
  zu  erscheinen.  *  "

Stuttgart  den  5.  April  1838.
Fär  den  Vorstand:

Schedler.

Dienst-  Erledigungen.

1)  Durch  das  am  5.  d.  M.  erfolgte  Ableben  des  Gerichts-Abtuars
Bressand  ist  die  Aktuarsstelle  bei  dem  K.  Oberamtsgerichte  Stuttgart  erledigt
worden.  Die  Bewerber  um  dieselbe  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem
K.  Gerichtshofe  in  Eßlingen  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  das  in  der  ersten  Befoldungsklasse  stehende  Amts-Nora,
riat  Löwenstein,  Oberamts  Weinsberg,  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem
K.  Gerichtshofe  in  Eßlingen  zu  melden.

5)  Die  Errichtung  von  zwei  neuen  Schulklassen  in  Ulm,  in  welchen  Knaben
von  6—8  und  8—10  Jahren  für  den  Unterricht  in  der  dortigen  Rcal-Anstalt  vorbereitet
  werden  sollen,  erfordert  die  Anstellung  von  zwei  Lehrern,  welche  nach  den  in
der  Bekanntmachung  vom  30.  Juli  1336  (Reg.  Bl.  S.  327)  festgesetzten  Bestimmungen
  die  Prüfung  für  Elementar-Lehrstellen  in  den  Fächern  der  deutschen  Sprache,
der  Arithmetik  und  Geometrie,  der  Geschichte,  Geographie  und  Naturgeschichte,
wozu  im  vorliegenden  Falle  noch  das  Lehrfach  der  französischen  Sprache  kommt,  mit
Erfolg  bestanden  haben.  Für  jeden  der  beiden  Lehrstellen,  mit  welchen  die  Obliegenheit
  zu  Ertheilung  von  22—24  wöchentlichen  Unterrichtsstunden  verknüpfrt  ist,
ist  ein  Gehalt  von  400  fl.  ausgeseßt.  Die  Bewerber  um  dieselben  haben  sich  inner
halb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Studienrathe  vorschriftmäßig  zu  melden.

Am  5.  d.  M.  ist  das  Register  zu  den  Rechts-Erkenntnissen  vom  Jahr  1857  ausgegeben  worden.

 

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.