62 Die Werkschule.
bzw. vor dem am Nachmittage ist ein Umkleiden nötig (nachmittags
noch ein gründliches Waschen in der Fabrik). Für die Ordnung in der
Werkstatt und zur Erleichterung der Kontrolle über die Pünktlichkeit
der jungen Leute seitens der Werkmeister oder Betriebsleiter ist ein Beginn
bzw. Schluß der Arbeit zu vollen Stunden erforderlich.
Daraus ergibt sich, daß der Unterricht selbst keine volle Stunde
in Anspruch nehmen darf, was ja übrigens in den Volksschulen zufolge
der Pausen auch nicht der Fall ist.
Als Norm wird man eine Unterrichtszeit von 50 Minuten setzen,
so daß derselbe morgens 10 Minuten vor 8 Uhr schließt, nachmittags
10 Minuten nach 4 Uhr bzw. 5 Uhr beginnt. Während dieser 10 Minuten
haben die Schüler genügend Zeit sich umzukleiden, ev. zu waschen und
rechtzeitig an Ort und Stelle der neuen Tätigkeit zu sein. Auch werden
durch die Kürze der Zeit Dummheiten und Kindereien, die sich gern in
den Waschräumen abspielen (denn vielfach ist ja Reinlichkeit für diese
ausgelassenen Jungen, wie Wilhelm Busch treffend sagt, am Ende doch
nur Spielerei), unterbunden.
Beteiligen sich freilich mehrere Fabriken an einer gemeinsamen
Werkschule, so muß der event. Weg nach und von der Werkstätte in
Betracht gezogen werden, und liegen die Fabriken verhältnismäßig weit
auseinander, so muß man sich wohl oder übel für einen früheren Anfang
des fünfzigminutigen Morgen- bzw. entsprechend späteren des Nachmittags-Unterrichts
entschließen, etwa derart, daß man bei einer viertelstündigen
Wegentfernung der einzelnen Werke früh Y, vor 7 Uhr,
nachmittags 1,5 bzw. 4,6 Uhr beginnt.
Dies sind aber alles Fragen von sekundärer Bedeutung, die sich
leicht nach den örtlichen Verhältnissen regeln lassen werden.
Jedenfalls möchte ich noch einmal konstatieren, daß sich gerade mit
in der Feststellung der Unterrichtszeit der gewaltige Vorteil der Werkschule
gegenüber der Pflichtfortbildungsschule für Industrielle und
Arbeiter zeigt. Hier können die Fabrikanten die Forderungen der Betriebe
laut mitsprechen lassen und ihnen in jeder Weise gerecht werden,
während dort ganz andere Gesichtspunkte maßgebend sind und wohl
sogar maßgebend sein müssen, die für die ganze Entwickelung des
industriellen Lehrlingswesens von einschneidender Bedeutung sind.
e) Die Unterrichtsfächer.
Bei Feststellung der Lehrfächer muß zunächst auf die Bestimmungen
Rücksicht genommen werden, die für den Unterricht an den staatlich
unterstützten gewerblichen Fortbildungsschulen erlassen worden sind,
denn nur wenn die Fabrikschule diesen Anforderungen zum mindesten