Full text : Fabrikschulen.

62  Die  Werkschule.

bzw.  vor  dem  am  Nachmittage  ist  ein  Umkleiden  nötig  (nachmittags
noch  ein  gründliches  Waschen  in  der  Fabrik).  Für  die  Ordnung  in  der
Werkstatt  und  zur  Erleichterung  der  Kontrolle  über  die  Pünktlichkeit
der  jungen  Leute  seitens  der  Werkmeister  oder  Betriebsleiter  ist  ein  Beginn
  bzw.  Schluß  der  Arbeit  zu  vollen  Stunden  erforderlich.

Daraus  ergibt  sich,  daß  der  Unterricht  selbst  keine  volle  Stunde
in  Anspruch  nehmen  darf,  was  ja  übrigens  in  den  Volksschulen  zufolge
der  Pausen  auch  nicht  der  Fall  ist.

Als  Norm  wird  man  eine  Unterrichtszeit  von  50  Minuten  setzen,
so  daß  derselbe  morgens  10  Minuten  vor  8  Uhr  schließt,  nachmittags
10  Minuten  nach  4  Uhr  bzw.  5  Uhr  beginnt.  Während  dieser  10  Minuten
haben  die  Schüler  genügend  Zeit  sich  umzukleiden,  ev.  zu  waschen  und
rechtzeitig  an  Ort  und  Stelle  der  neuen  Tätigkeit  zu  sein.  Auch  werden
durch  die  Kürze  der  Zeit  Dummheiten  und  Kindereien,  die  sich  gern  in
den  Waschräumen  abspielen  (denn  vielfach  ist  ja  Reinlichkeit  für  diese
ausgelassenen  Jungen,  wie  Wilhelm  Busch  treffend  sagt,  am  Ende  doch
nur  Spielerei),  unterbunden.

Beteiligen  sich  freilich  mehrere  Fabriken  an  einer  gemeinsamen
Werkschule,  so  muß  der  event.  Weg  nach  und  von  der  Werkstätte  in
Betracht  gezogen  werden,  und  liegen  die  Fabriken  verhältnismäßig  weit
auseinander,  so  muß  man  sich  wohl  oder  übel  für  einen  früheren  Anfang
des  fünfzigminutigen  Morgen-  bzw.  entsprechend  späteren  des  Nachmittags-Unterrichts
  entschließen,  etwa  derart,  daß  man  bei  einer  viertelstündigen
  Wegentfernung  der  einzelnen  Werke  früh  Y,  vor  7  Uhr,
nachmittags  1,5  bzw.  4,6  Uhr  beginnt.

Dies  sind  aber  alles  Fragen  von  sekundärer  Bedeutung,  die  sich
leicht  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  regeln  lassen  werden.

Jedenfalls  möchte  ich  noch  einmal  konstatieren,  daß  sich  gerade  mit
in  der  Feststellung  der  Unterrichtszeit  der  gewaltige  Vorteil  der  Werkschule
  gegenüber  der  Pflichtfortbildungsschule  für  Industrielle  und
Arbeiter  zeigt.  Hier  können  die  Fabrikanten  die  Forderungen  der  Betriebe
  laut  mitsprechen  lassen  und  ihnen  in  jeder  Weise  gerecht  werden,
während  dort  ganz  andere  Gesichtspunkte  maßgebend  sind  und  wohl
sogar  maßgebend  sein  müssen,  die  für  die  ganze  Entwickelung  des
industriellen  Lehrlingswesens  von  einschneidender  Bedeutung  sind.

e)  Die  Unterrichtsfächer.

Bei  Feststellung  der  Lehrfächer  muß  zunächst  auf  die  Bestimmungen
Rücksicht  genommen  werden,  die  für  den  Unterricht  an  den  staatlich
unterstützten  gewerblichen  Fortbildungsschulen  erlassen  worden  sind,
denn  nur  wenn  die  Fabrikschule  diesen  Anforderungen  zum  mindesten