Volltext : Fabrikschulen.

18  Die  Werkschule.

2.  Hausaufgaben.

Es  muß  das  Bestreben  der  Lehrer  sein,  den  Unterrichtsstoff  restlos
während  der  Schulstunden  zu  bewältigen;  die  Schüler  verfügen  ja
nicht  mehr  wie  in  der  Volksschule  über  eine  Menge  freier  Zeit,  sondern
müssen  tagsüber  körperlich  schwer  arbeiten  so  daß  fast  bei  allen  die
Fähigkeit,  abends  noch  Hausarbeiten  anzufertigen,  und  seien  es  auch
nur  kleine,  recht  gering  ist.  Überdies  bilden  diese  Hausaufgaben  auch
eine  Gefahr  für  die  Disziplin  ;  denn  selbstverständlich  müßte  der  Lehrer,
der  solche  einmal  stellt,  schon  wegen  Aufrechterhaltung  der  Ordnung
und  des  Respektes  unbedingt  darauf  dringen,  daß  sie  auch  gemacht
werden;  er  kann  aber  sicher  sein,  daß  er  hier  auf  Widerstände  bei  einer
großen  Zahl  der  Schüler  stößt,  die  oft  wohl  ganz  unüberwindlich  sind,
eben  wegen  der  besonderen  Verhältnisse,  unter  denen  Werkschulen
wie  alle  obligatorischen  Fortbildungsschulen  überhaupt  arbeiten.  Von
den  Regierungen  werden  demzufolge  auch  schriftliche  Hausaufgaben
nicht  gewünscht.  Wollen  sich  tüchtige  Schüler  durch  schriftliche  Behandlung
  irgendeines  sie  interessierenden  Themas,  sei  es  Beschreibung
einer  Maschine,  eines  Schiffes  (in  Werften),  eines  Bergwerks  usw.  besonders
  hervortun,  so  ist  ihnen  natürlich  alle  Unterstützung  zu  gewähren  ;
sonst  aber  beschränke  der  Lehrer  sich  darauf,  lediglich  eine  Repetition
des  Gehabten  im  Kopfe  zu  verlangen.  Diese  können  die  Schüler  auf  dem
Schulwege  oder  zu  Hause  nach  dem  Aufstehen  ausführen;  für  schriftliche
Arbeiten  aber  fehlt  ihnen  daheim  abends  in  vielen  Fällen  nicht  nur  die
Lust,  sondern  auch  das  Material  (Papier,  Feder,  Tinte)  und  der  Platz
für  ruhige  Tätigkeit.

Aufsätze  und  schriftliches  Rechnen  sind  also  während  der  Schulstunden
  auszuführen,  und  es  ist  auch  besser,  die  Hefte,  solange  sie  im
Gebrauch  sind,  den  Schülern  nicht  mit  nach  Hause  zu  geben.  Andernfalls
  würde  man  wohl  hinsichtlich  Sauberkeit  und  guter  Haltung  der
Hefte  bald  recht  trübe  Erfahrungen  machen.

Das  gleiche  trifft  für  die  Zeichnungen  und  die  Bücher,  die  während
des  Buchhaltungsunterrichtes  geführt  werden,  zu.

3.  Zensuren  und  Zeugnisse.

Die  Verwaltungsberichte  des  Königl.  Preuß.  Landesgewerbeamts
führen  hierzu  aus:

Recht  günstige  Wirkungen  für  die  Schulzucht  werden  in  den  Schulberichten
den  Schulzeugnissen  zugeschrieben.  Während  man  sich  anfangs  darauf  beschränkte,
nur  den  Handwerkslehrlingen  das  Zeugnis  für  den  Fortbildungsschulbesuch,
dessen  sie  bei  abzulegender  Gesellenprüfung  bedürfen,  auszustellen,  geben  jetzt
viele  Schulen  auch  am  Schlusse  der  einzelnen  Schuljahre,  und  zwar  nicht  nur