Full text: Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Elfter Band. (11)

194 Zweiter Teil. Bestimmungen für die afrikanischen und die Südsee-Schutzgebiete. 
6. Die Bezahlung erfolgt entweder unmittelbar durch die Gouvernements- 
hauptkasse oder auf Anweisung des Kaiserlichen Gouvernements durch die 
Kolonialhauptkasse Berlin W., Wilhelmstraße, an den Werktagen zwischen 10 
und 2 Uhr. 
7. Erfolgt die Zahlung durch die Kolonialhauptkasse und wird Zusendung 
des Betrages auf dem Postwege gewünscht, so muß die Quittung vorher der 
Kolonialhauptkasse eingereicht werden. 
VIE. Mitteilungen über den Versand. 
Bei Lieferungen, die durch das Reichs-Kolonialamt in Auftrag gegeben 
worden sind, hat der Lieferant von der Verladung der Gegenstände und der Ab- 
sendung der Verpackungslisten und Rechnungen an die mit der Abnahme im 
Ausschiffungshafen beauftragte Dienststelle dem Reichs-Kolonialamte noch vor 
Abfahrt des Dampfers unter Beifügung einer Rechnungsabschrift (Preßkopie) 
und eines Versandnachweises (Konnossement usw.) schriftlich Mitteilung zu 
machen. 
  
Anlage 1 zu Nr. 97. 
Bürgschein. 
Für die Erfüllung der von dem....... in dem Vertrage vom ...... 
übernommenen Verbindlichkeiten ........ verbürge ........ hierdurch 
selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Auf- 
rechnung und der Vorausklage (88 770, 771 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bis 
  
zum Betrage von ...... (geschrieben .......... ). 
Auf Anzeige gemäß $ 777 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird verzichtet. 
ern ‚den ...ten ......19... 
Angenommen: 
Kaiserliche ........ 
(Unterschrift.) (Unterschrift des Bürgen.) 
Anlage 2 zu Nr. 97. 
Verpfändungsurkunde. 
Zur Sicherheit für die Forderungen, welche der ....... Verwaltung aus 
dem ...... Vertrage vom ...... gegen den ...... etwa erwachsen 
möchten, wird dieser hierdurch diejenige Forderung von... . Mark verpfändet, 
Hauptverwaltung der Staatsschulden 
Reichsschuldenverwaltung 
laut Konto ...... zusteht. Zugleich wird die... ...... ermächtigt, den 
Antrag auf gänzliche oder teilweise Löschung der Forderung, gegen Ausreichung 
von Schuldverschreibungen der.... vH. konsolidierten Anleihe an sie, selbst 
zu stellen und die Zinsen des Kontos zu erheben. 
ren. ‚den ...ten ......19... 
Angenommen: 
Kaiserliche ........ 
(Unterschrift ) (Unterschrift des Verpfänders.) 
(Diese Unterschrift ist gerichtlich oder 
notariell zu beglaubigen.) 
welche dem Unterzeichneten gegen die 
 
	        
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