Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftslebens.
Bekanntmachung
über den Kleinverkauf von Verbrauchszucker.
Vom 27. Juli 1915.
Auf Grund von Artikel I Nummer 2 der Bekanntmachung wegenr
Ergänzung der Verordnung, betreffend Verkehr mit Zucker, vom 15. Ju
bestimme ich:
Als Kleinverkauf ist der Verkauf von Verbrauchszucker dann anzuseher
der Verkauf und die Abgabe in Mengen von nicht mehr als jedesmal 13 k
in offenen Läden üblichen Art erfolgt; hierbei ist es gleich, ob der Zucker dem
in obigen Mengen über den Ladentisch gereicht oder ihm zugesandt wird. Al
verkauf gilt dagegen nicht, wenn zwar Verbrauchszucker in Mengen von nic
als jedesmal 151) kg verkauft wird, die Abgabe oder Abnahme aber nicht in
Ladengeschäfte üblichen Art in den einzeln gekauften Mengen, sondern
größeren Menge erfolgt.
Bekanntmachung
über Suckerpreise.
Vom 20. September 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund der §§ 6 und 7 der Verordnung über!?
kehr mit Zucker im Betriebsjahr 1915/16 vom 26. August 1915 über die Zu
folgende Bestimmung getroffen:
Rohzucker aus dem Betriebsjahr 1915/16.
§ 1. Für die einzelnen rübenverarbeitenden Fabriken gelten die in
aufgeführten Preise, und zwar frei Verladestelle der Fabrik.
Für Rohzucker, der in den in Anlage 2 aufgeführten Orten außerhalb de
orts der Fabriken, in denen er hergestellt ist, eingelagert ist, gelten die in
aufge führten Preise; die Preise gelten frei Verladestelle des Lagerorts.
Die festgesetzten Preise gelten für Zucker in der im Betriebsjahr 191
der betreffenden Fabrik gelieferten Art und Güte, mindestens aber für
Handelsware.
Verbrauchszucker.
§ 2. Bei Lieferung ab Verladestelle der einzelnen Verbrauchszuck
gelten die in Anlage 3 aufgeführten Hoöchstpreise.
Für die in Anlage 4 aufgeführten Verbrauchszuckerarten gelten die
gesehenen Zuschläge.
Aulage 1.
Rohzuckerpreise für die einzelnen Fabriken.
Mark Eroßzünd
zroßzündernr
Ost= und Westpreußen. Marienburg ................
Altfelde..................... 11,80 Marienwerder..............
Culmsee.................... 11,65 Melno . . ................ ...
Dirschau ........ ............ 11,88 Neu Schönse
1) Laut Bekanntmachung vom 7. August 1915.
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