Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 4 (4)

Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftslebens. 
Bekanntmachung 
über den Kleinverkauf von Verbrauchszucker. 
Vom 27. Juli 1915. 
Auf Grund von Artikel I Nummer 2 der Bekanntmachung wegenr 
Ergänzung der Verordnung, betreffend Verkehr mit Zucker, vom 15. Ju 
bestimme ich: 
Als Kleinverkauf ist der Verkauf von Verbrauchszucker dann anzuseher 
der Verkauf und die Abgabe in Mengen von nicht mehr als jedesmal 13 k 
in offenen Läden üblichen Art erfolgt; hierbei ist es gleich, ob der Zucker dem 
in obigen Mengen über den Ladentisch gereicht oder ihm zugesandt wird. Al 
verkauf gilt dagegen nicht, wenn zwar Verbrauchszucker in Mengen von nic 
als jedesmal 151) kg verkauft wird, die Abgabe oder Abnahme aber nicht in 
Ladengeschäfte üblichen Art in den einzeln gekauften Mengen, sondern 
größeren Menge erfolgt. 
Bekanntmachung 
über Suckerpreise. 
Vom 20. September 1915. 
Der Bundesrat hat auf Grund der §§ 6 und 7 der Verordnung über!? 
kehr mit Zucker im Betriebsjahr 1915/16 vom 26. August 1915 über die Zu 
folgende Bestimmung getroffen: 
Rohzucker aus dem Betriebsjahr 1915/16. 
§ 1. Für die einzelnen rübenverarbeitenden Fabriken gelten die in 
aufgeführten Preise, und zwar frei Verladestelle der Fabrik. 
Für Rohzucker, der in den in Anlage 2 aufgeführten Orten außerhalb de 
orts der Fabriken, in denen er hergestellt ist, eingelagert ist, gelten die in 
aufge führten Preise; die Preise gelten frei Verladestelle des Lagerorts. 
Die festgesetzten Preise gelten für Zucker in der im Betriebsjahr 191 
der betreffenden Fabrik gelieferten Art und Güte, mindestens aber für 
Handelsware. 
Verbrauchszucker. 
§ 2. Bei Lieferung ab Verladestelle der einzelnen Verbrauchszuck 
gelten die in Anlage 3 aufgeführten Hoöchstpreise. 
Für die in Anlage 4 aufgeführten Verbrauchszuckerarten gelten die 
gesehenen Zuschläge. 
Aulage 1. 
Rohzuckerpreise für die einzelnen Fabriken. 
Mark Eroßzünd 
zroßzündernr 
Ost= und Westpreußen. Marienburg ................ 
Altfelde..................... 11,80 Marienwerder.............. 
Culmsee.................... 11,65 Melno . . ................ ... 
Dirschau ........ ............ 11,88 Neu Schönse 
1) Laut Bekanntmachung vom 7. August 1915. 
10
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.