Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

VIII 
Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und 
Meldepflicht von rohen Kalbfellen, Schaf-, Lamm= und zZiegenfellen, 
sowie von Leder daraus. Vom 20. Dezember 191644 ... 119 
Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise von Kalb-, Schaf-, Lamm= und Ziegen- 
fellen. Vom 20. Dezember 116. 125 
Auslegung der Abrede in Ziffer 10 der allgemeinen Vertragsbedingungen 
für die Bekleidungswirtschaft. Vom 29. Dezember 1914 128 
Anweisung für die Enteignung der Fahrradbereifung gemäß §& 8 der Bekannt- 
machung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Fahrrad- 
bereifungen (Einschränkung des Fahrradverkehrs) vom 12. Juli 1916. 
  
Vom Januar 1199 . . ..... .... . .. . ... 128 
Anordnung, betreffend Eigentumsübertragung auf den Militärfiskss 132 
Vekanntmachung über Höchstpreise für Fahrradbereifungen. Vom 25. Januar 
191...........·.........................................·....... 132 
Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Zink. Vom 31. Januar 1917 133 
Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung 
von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeckeln aus Zinn und freiwillige Ab- 
lieferung von anderen Zinngegenständen. Vom 8. Februar 1917 . 136 
Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung 
von Prospektpfeifen aus Zinn von Orgeln und freiwillige Ablieferung 
von anderen Zinnpfeifen, -schalleitern usw. von Orgeln und sonstigen 
Musikinstrumenten. Vom 10. Januar 1917 . . . . .. . ... . .. . . . . .. . . ... 138 
Anweisung an die Kommunalverbände zur vorstehenden Bekanntmachung. Vom 
10. Jannar 919117WW . ... . .. 141 
Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Calcium- 
Carbid. Vom 12. Januar 19970. 145 
Bekanntmachung über Beschlagnahme und Freigabe von Calcium-Carbid. Vom 
6. Februhr 117W7W 147 
Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme von Natron= (Sulfat)-Zellstoff, 
Spinnpapier und Papiergarn. Vom 1l. Februar 1917 . . . . . . . . . . . . ... 150 
Hilfsdienstpflichtgesetz. 
Erste Anordnung für Durchführung des Hilfsdienstpflichtgesetzes. Vom 8. De- 
zember 916..-... .... .. . . .. 152 
Einwirkung der Hilfsdienstpflicht auf bestehende Verträge I/IV. Von Januar 
191904 ,............................. 154—161 
Rechtsstellung der Hilfsdienstpflichtigen. Von Januar 1917 . . . . . . . . . . . . . .. 162 
Angestellten-Ausschüsse ..... . . . .. ... ............... . .. . .. .. . . .. 165 
Bekanntmachung, betreffend übergangsbestimmungen zu den 88 9 und 10 des 
Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. Vom 21. Dezember 1916 166 
Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über 
den vaterländischen Hilfsdienst. Vom 21. Dezember 1916 . . . . . . . . .. 166 
Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über 
den vaterländischen Hilfsdienst. Vom 30. Jannar 1997 168 
Anweisung über das Verfahren bei den auf Grund des Hilfsdienstgesetzes 
gebildeten Ausschüssen. Vom 30. Januar 19077 . . .. 170 
Ständiger Ausschuß für Zusammenlegung von Betrieben. 173 
Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des § 7 des Gesetzes 
über den vaterländischen Hilfsdienst. Vom 1. März 1917 . . . . . . . . . . 174 
Organisation und Anordnungen des Kriegsamts, der Kriegsamts- 
stellen usw. 
Aufgaben der Kriegsamtsstellen .. . . . . ... D 177 
Ständiger Ausschuß beim Kriegent::: .. 177 
Einheitlichkeit der Vorarbeiten des vorbenannten Ausschusses 177 
Berzeichnis sämtlicher Kriegsamtstelllen . . . .. . .. . . ... 178 
Adressen und Fernsprech-Anschlüsse der Kriegsamtstellen . . . 179 
Fernsprech-Anschlüsse der Dienststellen des Kriegsamtens . . . ... 181 
Neueinteilung der Kgl. Preußischen Ingenieur-Komitees für die Kriegsdauer — 
Telegrammadressen — Geschäftszimmer. Vom 7. Februar 1917 181
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.