Full text: Ich suche die Wahrheit!

kerrechtlichen Methoden, wie sie in der Kongoakte fest- 
gelegt sind, läßt sich der Anspruch auf die Welthegemonie 
nichk vereinigen, weil sie durch den Schiedsgerichksgedan- 
ken gerade verhinderk werden soll. Daß aber diese „neue 
Regel“ des Völkerrechks für ihren Schöpfer nichk nur 
auf dem Papier stand, bewies Fürst Bismarck eben da- 
durch, daß er sie schon wenige Monake späker im deutsch- 
spanischen Konflikk, also in einem Fall amwandke, für den 
sie gar nicht vorgesehen war. Wie aber haben sich seit 
jener Zeik andere I#chte zum Gedanken des Schieds- 
gerichks verhalten? 
Im Jahr 1904 wurde am 12. Juli zwischen England 
und Deutschland ein Vertrag abgeschlossen, nach dem 
alle die Ehre und die Lebensinkeressen der beiden ver- 
kragschließenden Bölker nicht berührenden Streitigkeiken 
durch Schiedsgerichk geschlichkek werden sollten. 
Als nach dem Burenkriege Meinungsverschiedenheiten 
zwischen den Regierungen Großbrikanniens und Deutsch- 
lands über die Höhe der Enkschädigungen enkstanden 
waren, die den in Transvaal anfässigen durch den Krieg 
geschädigken Deutschen gezahlk werden sollten, und die 
von England eingesetzten Enkschädigungskommissionen 
die Einsprüche der deutschen Regierung gegen deren zu 
niedrige Schätzung der Schäden ablehnken, beankragke 
Deutschland nach langjährigen fruchklosen Verhandlun- 
gen im Jahre rg# unker Berufung auf jenen Vertrag, 
die Meinungsverschiedenheik durch ein Schiedsgerichk 
enkscheiden zu lassen. Diese Forderung lehnke die eng- 
lische Regierung mit der Begründung ab, daß es die 
Ehre Großbrikanniens verbieke, die von seinen Kommis- 
sionen getroffenen Enkscheidungen einem Schiedsgericht 
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