entwickeln lassen, wenn er wirklich so besorgt um die Er-
haltung des Friedens gewesen wäre, wie er behauptete?
Wir begnügen uns damit, zum Schluß diese Fragen zu
stellen.“ Diese rhetorischen Fragen der Herren Bourgeois
und Pages lassen sich mit Hilfe der Akkensammlung des
Auswärtigen Amkes unschwer beankworken.
Ein in Skraßburg wohnender Agenk namens Tobios
Klein wurde am 17. Februar 1887 wegen Landesver-
raks verhaflek. Bei seiner Vernehmung belasteke er den
französischen Polizeikommissar Schnäbele in Pagny der-
ark, daß der Unkersuchungsrichker es für dringlich hielt,
Schnäbele, wenn er wieder deukschen Boden bekräke, ver-
hafken zu lassen. Durch den Staakssekrekär im Reichs-
justizamk, Schelling, wurde der Reichskanzler von diesem
Beschluß des Unkersuchungsrichkers unkerrichkek. Der
Staakssekretär erklärte gleichzeitig, daß er sich seinerseits
nicht für befugt halte, in die Maßnahmen des Unter—
suchungsrichters einzugreifen. Bismarck erwiderte am
12. März, daß er vom politischen Standpunkte aus kein
Hindernis gegen die Verhaflung Schnäbeles sähe, so-
bald er ekwa auf deulschem Boden bekroffen werde.!
Nach dem Sinn der rhekorischen Fragen des Berichks
der Senakskommission und nach den zahlreichen anderen
französischen Darstellungen der Affäre Schnäbele habe
Bismarck diese Erklärung in der Absicht abgegeben, durch
die Verhafkung Schnäbeles einen solchen Skurm des Un-
willens in Frankreich zu erregen, daß sich die französische
Regierung unker dem Druck der französischen Volksstim-
mung zu einer Kriegserklärung fortreißen lassen würde.
1) S. hierzu Akten Bd. VI, S. 182—189, Nr. 1257—7266.
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