dernder, sondern gerade ein erschwerender Umstand ist.
Es ist auch vollkommen sicher, daß jeder französische Mini-
ster, der sich einer Meldung seines Justizministers gegen-
über in der gleichen Lage befunden hätte, wie Fürst Bis-
marck an jenem 11. März 1887, genau so gehandelt hätte
wie er.
So wurde denn der Polizeikommissar Schnäbele, der
unter dem dringenden Verdacht stand, der Mittelpunkt
der französischen Spionage in Elsaß-Lokhringen zu sein,
am 20. April, als er wieder deulschen Boden bekrat, ver-
haftek. Es stellke sich heraus, daß die Verhaftung zu Recht
erfolgk sei, weil sie auf vollgültigen Beweisen seiner
Schuld beruhre.
Bismarck schreibt darüber am 28. April an den fran-
zösischen Bokschafker in Berlin, Herrn Herbelke:! „Das
gerichkliche Verfahren gegen Schnäbele hak das Verbre-
chen des Landesverraks, begangen im Gebieke des Deut-
schen Reiches, zum Gegenstand und gründek sich auf voll-
güllkige Beweise seiner Schuld, bestehend in Geständnissen
des in gleicher Sache angeklagken Reichsangehörigen
Klein und in eigenhändigen, in Metz zur Post gegebe-
nen und von Schnäbele seitdem anerkannten Briefen
des letzteren. Auf Grund der erwiesenen und später von
Schnäbele selbst eingestandenen Schuld hak das Reichs-
gericht befohlen, denselben verhafken zu lassen. Dies ist
der Fall gewesen am 20. d. Jli. bei Gelegenheik einer
zwischen Schnäbele und dem deutschen Polizeikommissar
Gautsch verabredeten Zusammenkunfk auf deutschem Ge-
biek und ohne Uberschreikung der französischen Grenze.“
1) Akten Bd. VI, S. 187, Nr. 1263.
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