hinsichtlich der Transvaal benachbarten südafrikanischen
Gebieke ein Abkommen: geschlossen haben, in die Offenk-
lichkeit gelangk sei, eigne Deurschland sich nicht mehr zum
Vermittkler. Jede andere als eine absolut ankienglische
Entkscheidung würde als parkeüsch, als das Ergebnis der
von England uns gemachten Konzessionen hingestellk wer-
den. Es sei deshalb auch für England besser, uns nicht
in den Vordergrund kreken zu lassen. Dem deutschen
Inkeresse werde wie in fast allen anderen Fällen
souauch hier durch Vermeidung des Krieges am
besten Rechnung gekragen. Wir häkken deshalb, sobald
wir entdeckten, daß hierin Ubereinstimmung zwischen uns
und der niederländischen Regierung bestehe, letzkere be-
aufkragt, unseren friedlichen Rak gleichzeikig mik dem ihri-
gen nach Präkoria zu übermikkeln. Ohne die unverdäch-
tige niederländische Begleikung würden wir vermuklich
mit unserem Rat zurückgehalken haben in der Idee, daß
der durch unser südafrikanisches Abkommen bei der Trans-
vaalregierung hervorgerufene Eindruck das Gewichk un-
serer Rakschläge erheblich herabmindern müsse. Als der
geeignekste Vermiktler unker allen erscheine uns die nord-
amerikanische Republik. Einerseils stehe dieselbe in der
Gegenwark unbedingk England am nächsten unker allen
zivilisierken Skaaken; andererseiks nehme das holländische
Elemenk im amerikanischen Staaks= und Gesellschafks-
leben bis zum heutigen Tage eine markanke Stellung ein.
Dieser Umstand, sowie die republikanische Skaaksform
würden nakurgemäß den Buren Verkrauen einflößen.“
1) Das Abkommen vom 5. September 1898 über die evenkuelle Tei-
lung des portuglesischen Kolonialbesitzes, durch das Deutschland ein
eminentes Interesse an allen Vorgängen in Südafrika gewann.
Kronprinz Wilhelm, Ich suche d. W. 13
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