bei der zweiten Lesung des Gesetzes hielt, hob er noch
einmal hervor, wie außerordentlich maßvoll die Forde-
rungen der deutschen Regierung angesichts der Rüstungen
waren, von denen wir bedroht wurden. „Rings um uns
her, meine Herren,“ so führte er aus, „haben alle größeren
Mächte ihre kriegerischen Mittel wesentlich erhöht, wir
sind bei dem einen Prozenk der Bevölkerung einer frühe-
ren Zählung geblieben. Wir können nicht auf numericsche
Überlegenheit rechnen, wir müssen unser Verkrauen setzen
in die innere Tüchtigkeit unserer Armee, und diese hängk
eng zusammen mikt der Dienstdauer jedes einzelnen
Mannes. Der französische Infankerist dienk katsächlich
bei der Fahne 3—3 Jahre; wir hoffen bei der kreff-
lichen Anlage unferer Leuke, bei der sich mehr und mehr
enkwickelnden Schulbildung, bei den eingeführken Turn-
übungen und im Verkrauen auf die rastlose Arbeikskätig-
keit unserer vom Morgen bis zum Abend angestrengken
Unteroffiziere und Offiziere in einer kürzeren Frist eine
tüchtige Infankerie erzielen zu können.“
UMan kann einem Heeresgesetz, das einem racheschnau-
benden Rachbar eine so große numerische Uberlegenheit
verschaffke, wie das französische Gesetz vom Jahre 1872,
nicht mik maßvolleren Rüstungen begegnen, als es das
deutsche Kriegsministerium und der deutsche Generalstab
im Jahre 1874 gekan haben. Trotzdem hat es die größke
AMrühe gekostek, dieses Gesetz im Reichskag zur Annahme
zu bringen, während, wie Generalfeldmarschall v. Moltke
in seiner ersten Rede ausführte, die französische Kammer
ihrem Kriegsminister mehr bewilligte, als er geforderk
hakke. Auf welcher Seike der französisch-Heutschen Grenze
wohnke also das kriegslüsternere Volk? Trotzdem aber alle
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