tische Konstellation in Europa dem chauvinistisch erregten
Frankreich ein Land als Bundesgenossen zuzuführen
drohte, dessen Bevölkerung die des Deutschen Reiches
um 100 Prozent und dessen Kriegsstärke die des dent—
schen Heeres um 33 Prozent überstieg. Und diese bei
weitem noch keinen Ausgleich herbeiführende Verstär—
kung der deutschen Wehrmacht war umso notwendiger,
als in Frankreich ein Gesetzenkwurf zur Berakung stand,
der eine zweckmäßigere Gliederung und eine Verstärkung
der Armee vorfah, durch die die Ausbildungsmöglich-
keiken und die Schlagkrafk des französischen Heeres be-
krächklich gesteigerk wurden. Dieser Gesetzenkwurf, der
im Juli 1887 Gesetzeskraft erlangke, vermehrke aber auch
die Friedensformationen der französischen Armee durch
die Errichkung von 18 neuen Infankerie= und r3 Kaval-
lerieregimenkern.
Gleichzeikig hakte die Zahl der Formationen in Ruß=
land zugenommen, der Ausbau der rufsischen Eisenbah-
nen war geförderk und dadurch eine Beschleunigung des
Aufmarsches möglich geworden. Kurz, es war in Frank-
reich und Rußland alles das geschehen, was die Herren
ZBourgeois und Pagss als Beweis für Deutschlands
Kriegswillen ansehen, obwohl wir auch mit unseren Rü-
stungen im Jahre 1887 den beiden uns benachbarken
Milikärmächken nachhinkken und weder ihre Kriegs= noch
ihre Friedensstärke erreichken. Da das nichk der Fall war,
mußke der Unkerschied der Stärkeverhälknisse wenigstens
durch ein neues Wehrgesetz einigermaßen ausgeglichen
werden, das unker dem Druck der machtvollen Rede Bis-
marcks vom 6. Februar 1888 im Reichskag angenommen
wurde. Durch dieses Gesetz wurde die Verpflichkung zum
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