ken finanziellen Bedeutung nur wirken konnte wie ein
Tropfen auf den heißen Stein. Im Oktober 1912 brach
nun der Balkankrieg aus, und Frankreich erließ Anfang
1913 neue Kadresgesetze, vermehrte seine Formationen
auf Kosten ihrer Etatsstärken — das mußte man tun,
wenn man nicht auch alle Krüppel einstellen wollte. Das
einzige Mittel, durch das wir die numerische Überlegen-
heit unserer Gegner einigermaßen ausgleichen konnten,
die große Schnelligkeit unserer Mobilisation, wurde da—
durch wenn auch noch nicht vollständig wettgemacht, so
doch bekrächtlich enkwerkek. Infolgedessen brachke die Re-
gierung im Frühjahr 1973 wieder ein Heeresgesetz ein,
das die größke Erhöhung der Friedenspräsenzstärke zur
Folge haben sollke, die seik dem Bestehen des Reiches
staklgesunden hakke.
Durch dieses Gesetz, das der Friedenspräsenzstärke eine
auf zwei Jahre verkeille Erhöhung um 117 267 M#ann
brachke und am 3. Juli 1973 in Kraft krak, wurde nakür-
lich das Unmögliche, nämlich die Erreichung der Frie-
denspräsenz und der Kriegsstärke der verbündeken Heere
unserer Gegner, auch noch nichk enkfernk verwirklichk,
obwohl die Ausführung dieses Gesetzes einschließlich
der einmaligen Ausgaben über eine Milliarde kosten
ollke.
Als der Krieg ausbrach, war aber das Gesetz noch
nichk einmal vollkommen durchgeführk. In Frankreich je-
doch war einen Monak nach der Annahme des letzten
deutschen Heeresgesetzes die schon vor der Einbringung
des deutschen Wehrgesetzes geplanke dreijährige Dienst-
zeit wieder eingeführk worden. Und in Rußland war
ein Wehrgesetz in der Durchführung begriffen, das im
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