Full text: Ich suche die Wahrheit!

einen Vertrag in vier Artikeln, in dessen Präambel als 
sein Zweck die Lokalisierung des russisch-japanischen Krie—- 
ges bezeichnet wurde. Der erste Artikel lautete: „Für den 
Fall, daß eines der beiden Reiche durch eine europäische 
Macht angegriffen würde, so wird es sein Verbündeter 
mit allen seinen Kräften zu Lande und zu Wasser unker- 
stützen. Die beiden Verbündeken werden Frankreich ge- 
meinsam die Verpflichtungen in Erinnerung bringen, die 
ihm das rufsisch-sranzösische Bündnis auferlegk.“! 
Der Verkrag kam aber nichk zustande, denn der Zar 
wollte ihn, durch Lambsdorff umgestimmk, nichk unker- 
zeichnen, bevor nichk Frankreich Kennknis von ihm erhal- 
ken habe. Zur Erfüllung dieser Forderung aber konnken 
sich weder der Kaiser noch Graf Bülow aus zwei Grün- 
den entschließen. Erstens deshalb, weil Frankreich, wenn 
man es nichk vor eine vollendeke Taksache gestellé härte, 
alles aufgeboken haben würde, um das Zustandekommen 
des Verkrages zu verhindern. Zweikens deshalb, weil 
man fürchkeke, daß das Geheimnis in Paris nichk gewahrk 
werden würde. 
Die französischen Ankläger Deuktschlands erblicken nun 
  
1) Im Senatsbericht heißk es zu diesem Vertrag: 1I serait bien 
curieux de connaftre ce projet de traité.= Die Neuglerde der Herren 
Bourgeois und Pages ist nun durch die deutsche Akeenpublikation be- 
friediget. Sie können aber sogar mit deutscher Hilfe aus diesen Akeen er- 
fahren, daß der Zar durch die Anderung der Präambel, die als Zweck 
des Vertrages die Lokalisierung des russisch-japanischen Krieges bezeich- 
nele, den deutschen Entwurf in einen Vertrag zur Aufrechkerhaltung des 
Friedens verwandeln, das Bündnis also, wie Graf Bülow diese Ande- 
rung erläuterte, fester, wuchtiger und länger dauernd machen wollee. 
Akten Bd. XIX, S. 308, Anlage 2, und S. 317, Anlage, und S. 312, 
Nr. 6125. 
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