Erweiterung des Dreibundvertrages verlangte! und dͤrei-
ßig Jahre lang die „Weltkherrschaftsgelüste“ Deutsch-
lands unterstützte, müßte auch Rußland wegen seines
Verhaltens im Herbst 1904 als Mitangeklagter in der
französischen Anklageschrift erscheinen. Da das nicht der
Fall ist, wird schon deshalb der aus diesem Anlaß gegen
Deutschland erhobenen Anklage die Spitze abgebrochen.
Wenn die Polikik Deukschlands wirklich die Welk-
herrschaft angestrebt häkte, dann wäre gerade der ruf-
sisch-zapanische Krieg die günstigste Gelegenheit gewesen,
sie zu ihrem Ziele zu führen. Es hak von 1871 bis zum
Jahre 1914 keine europäische Konstellation gegeben, in
der Deutschland sich und seinen Verbündeken leichker auf
lange Zeit hinaus vor jedem Angriff seiner beiden Nach-
barn hälte sichern und auf Grund der dann errungenen
Bewegungsfreiheit in Europa durch den Ausbau seiner
Flokte England die Herrschaft auf den Meeren hätte
streitig machen können, als die durch den rufsisch-japani-
schen Krieg geschaffene Welklage.
Deukschland hak von dieser Möglichkeik keinen Ge-
brauch gemacht, sondern nur versuchk, einen „Sicherheiks-
pakt“ zu schließen, und das wird ihm jetz von Politikern
und Historikern eines Volkes zum Vorwurf gemachk, für
dessen Regierung ein Sicherheikspakt zum Leikstern ihrer
ganzen Politik geworden ist, obgleich die Gefahren, die
Frankreich heute bedrohen, Hirngespinste sind. Deutsch-
land aber sah sich im Jahre rgo von einer Koalikion be-
drohl, die nur durch lebensgefährdende Schädigungen
Deutschlands zu erreichende Ziele verfolgte.
1) Siehe oben S. 130/J1
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