19. Mai an den Gesandten in Tanger abgegangene An-
weisung beantwortet, dem Sultan von einem solchen
Unterstützungsgesuch abzuraten. Kann angesichts dieser
urkundlich nachweisbaren, an Zaghaftigkeit grenzenden
Vorsichk, mit der Deutschland, doch lediglich um einen
Konflikt mit Frankreich zu vermeiden, in der marokkani-
schen Angelegenheit vorging, ernstlich noch behaupket
werden, daß die MXekhoden Deutschlands in diesem Falle
die eines rücksichkslosen Imperialismus waren?
Aber wie belohnte Frankreich diese Zurückhaltung? Es
versuchte, sich sofork nach dem Abschluß des Verkrages
vom B. April das Monopol für alle Konzessionen und
Lieferungen an die scherifische Regierung zu verschaffen,
und hielk es nichk für nötig, sich mik den anderen Mäch-
ken (außer England und Spanien), die wirtschaftliche
Interessen in Marokko hakten — und unker ihnen stand
Deutschland an erster Skelle —, auch nur auseinander-
zusetzen.
Erst als es unzweifelhaft feststand, daß Frankreich ganz
wie in den anderen ihm unkerstellken Schutzgebieken sei-
nen politischen Einfluß dazu benutzen würde, die scheri-
fische Regierung an der Erkeilung von Konzessionen an
deutsche Staaksangehörige zu verhindern, erwog man in
Berlin, ob man von Frankreich unter Bezugnahme auf
die Madrider Konwenkion und das im unkündbaren
deufsch-marokkanischen Handelsverkrag uns eingeräumte
Meistbegünstigungsrecht die Zusicherung verlangen solle,
daß es den freien Wekebewerb Deutschlands auch auf
dem Gebieke der Skaakslieferungen nichk beeinkrächkigen
würde. Weil mik der Einleikung solcher Verhandlungen
die Anerkennung der Vormachkstellung Frankreichs aus-
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