gesprochen war, damit zugleich aber der folgenschwere
Grundsatz anerkannt wurde, daß es zwei Mächten er-
laubt sei, durch einen Vertrag, der ohne Mitwirkung,
ja ohne Benachrichtigung anderer Mächte zustande ge-
kommen war, über den politischen und wirtschaftlichen
Einfluß in aussichtsreichen Kolonialgebieten Enkscheidun-
gen zu treffen, schwankte man lange, ob man diesen Weg
einschlagen solle. Als zweiter Weg blieb die Möglich—
keit, sich auf Grund der Madrider Konvention und des
Handelsverkrages in der friedlichen Durchdringung Ma-
rokkos und in der selbständigen Wahrnehmung der deut-
schen Rechte daselbst nicht beirren zu lassen, bis sich
Frankreich genötigk sähe, selbst eine Verständigung her-
beizuführen. Damik häkte es den großen Fehler gukge-
machk, den es begangen haktke, als es sich mit England,
dessen völkerrechkliche Skellung zu J#arokko sich von der
Deurschlands nichk unkerschied, über seine Vorherrschafe
in JNarokko verständigke, mit Deukschland aber nichk.]
Erst als durch den Druck, den der französische Verkre-
ker in Fes, gestützt auf die inzwischen eingerichkeke fran-
zösische Militärkonkrolle, auf den Sulkan auszuüben ver-
suchte, eine fremdenseindliche Bewegung entstand und
die Europäer aus dem Innern Marokkos an die Küsten
strömten, enkschloß man sich in Berlin, den deulschen Ein-
fluß dadurch zu rekten, daß man dem Sultan den Rücken
stärkte. Zu diesem Zweck, und zu keinem anderen, ging
auch mein Vaker, widerstrebend, darauf ein, auf der Mit-
1) Die ausführliche ODarlegung dieser Entwicklung der deutschen Po-
litik findet sich in dem Brlef des Grafen Bülow an den deutschen Bot-
schafter in Paris vom 21. Juli 19od und dessen Antwork vom a#. Juli.
Akten Bd. XX. 1, Nr. 6523 u. 6524.
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