einen anderen Admiral als Chef des Mittelmeergeschwa-
ders zu wählen, wenn man damit nicht einverstanden sei.
Ich würde mich im Falle eines Konfliktes im
Mittelmeernicht einen Augenblickbesinnen.
auch ohne Instruktionen und gegen etwaige
zweifelhafte Abmachungen über Schiedsge—
richke und Vermikklungen loszuschlagen, wenn
ich überzeugk bin, daß die politische und mili-
kärische Lage und der Vorkeil meines Landes
das erfordern.“1
Kann man wirklich behaupken, daß es milikaristische
Gesinnung und Kriegswillen war, was Deutschland ver-
anlaßte, gegen das obligakorische Schiedsgerichk zu stim-
men, wenn man weiß, daß die deutsche Regierung durch
solche Berichke über die wahren Absichten unkerrichket
war, die sich hinker Englands Schiedsgerichksankrag
verbargen?
Deshalb weil es so kriftigen Anlaß hatte, an der Auf-
richkigkeit der Ankragsteller zu zweifeln, und aus juristi-
schen Gründen rein sormaler Nakur, nichk deshalb, weil
es fürchtete, es könne ein von ihm gewollker Krieg ein-
mal durch ein Schiedsgericht verhinderk werden, hak es
gegen das obligakorische Schiedsgericht in rein juristi-
schen Fragen gestimmft. Milikaristische Gesinnung und
Kriegslüsternheit konnten schon deshalb nichk die Be-
weggründe seiner Abstimmung sein, weil das Schieds-
gericht ja in Fragen, aus denen Kriege überhaupk enk-
stehen konnken, garnichk angerufen werden sollke. Ich
will nicht in Abrede stellen, daß unker den Delegierken,
1) S. Akten Bd. XV, S. 22930, Nr. 405.