in ihren Anklagen verwerten, darauf gefaßt sein, daß man
diese von Frankreich gestellte Bedingung einmal gegen
Frankreich verwertet, indem man sich auf ihre Anklagen
gegen Deutschland beruft? Sie können diese Frage kaum
verneinen, wenn sie nicht von dem Hochmut ganz erfüllt
sind, den sie gerade Deutschland in ihrer Anklageschrift
vorwerfen, dem Hochmut, der für das eigene Volk in An-
spruch nimmt, daß ihm erlaubt sei, was allen anderen
Völkern verboten ist.
Auch darin, daß die deutsche Denkschrift über die An—
nexion von Bosnien und der Herzegowina mit
einigen Zeilen hinweggehtl und die Geschichte der Bal-
kankrise erst mit dem September des Jahres rgos# be-
ginnk, glauben die Ankläger Deutschlands das schlechte
Gewissen der deutschen Historiker erkennen zu dürfen und
erklären, daß sie die Lücke der deulschen Denkschrift ihrer-
seiks ausfüllen wollen. Dann würde man sehen, daß
Deutschland und Osterreich und nichk der Zarismus für
die lange Balkankrise verankworklich seien, an der sich
der große europäische Brand entzündete.
Es ist nun sehr eigenkümlich, daß die Beweisführung
der Anklageschrift — weil es wirklich nicht anders ging —
den Haupkangeklagken, nämlich Deuktschland, geradezu
entlastek und dem im Jahre 1906 ins Ministerium am
Ballplatz eingezogenen Baron v. Ahrenkhal die wesent-
liche Schuld an der Auslösung der Balkankonflikte in
die Schuhe schiebk. Es läßt sich nämlich mit dem besten
Willen nichk aufrechkerhalken, daß Deutschland Oster-
reich zur Annexion der beiden Provinzen aufgereizk hak,
die der Verwalkung der Mo%onarchie durch den Berliner
Kongreß auf unbegrenzke Zeit anverkraut worden waren.
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