das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es fehlk diesen
Anklägern, und gerade ihnen, jegliches Rechk dazu,
weil sie an Stelle dieses einen Nakionalikätenstaakes,
der übrigens im Begriff war, den in ihm vereinigten
Völkern eine weikgehende Aukonomie zu gewähren, drei
Narionalitätenstaaken geschaffen haben, in denen Mil-
lionen von Menschen, die der sie beherrschenden Rasse
nicht angehören, rechkloser sind, als die Slaven und Ita-
liener je in Osterreich waren. Die Schöpfer eines so künst-
lichen Gebildes, wie es der polnische Staak ist, um dessenk-
willen man eine ehrwürdige Stätte deutscher Kulkur wie
Danzig aus ihrem nakürlichen Skaaksverbande gerissen
und den geographischen Zusammenhang uralken preußi-
schen Koloniallandes mit dem Mukkerlande sinnlos zer-
schnitken hak, klagen sich selbst an, wenn sie der öster-
reichisch-ungarischen Monarchie, wie sie bis zum Frieden
von Saint Germain bestand, die Daseinsberechtigung
absprechen. In ihrem M#unde klingt dieses Argumenk
wie Selbstverhöhnung.
Aber ich habe hier nichk die österreichische Politik zu
verkeidigen. Selbst wenn die VBorwürfe, die der Senats-
berichk gegen sie erhebt, gerechlfertigt wären, beweisen
sie gegen Deutschland nichks im Sinne der ihm
im Verkrag von Versailles und dessen Erläu-
kerungen zur Last gelegken Schuld. Das gilt selbst
dann, wenn es auch, was vielleicht möglich ist, gelingt
nachzuweisen, daß der Ubergang der Führung der Orienk-
politik der Miktelmächte von Deutschland auf Oster-
reich, der sich damals vollzog, die Kriegsgefahr kaksäch-
lich erhöht hat. Denn für Deutschland konnke irgend
ein direkker Gewinn, der seine Machtstellung in Europa
300