keit der Erhaltung Osterreichs als eines selbständigen und
starken Staates war der Beweggrund dafür, daß Fürst
Bülow jene Richtlinien für die deutsche Politik aufstellte.
Wenn die Annexion Bosniens und der Herzegowina,
deren Vorgeschichte ich hier nichk eingehend darstellen
kann, von den Anklägern der Milkelmächtke als eine den
Frieden bedrohende Verletzung der Akke des Berliner
Kongresses bezeichnek wird, so ist dabei noch die sehr wich-
kige Taksache zu berücksichtigen, daß für diesen Schritt
Ahrenthals das grundsägzliche Einverständnis Rußlands
auf der Zusammenkunft in Buchlau vom 15. Sepkem-
ber 1go8 gewonnen war. Das war nakürlich nichk ohne
Gegenleistung geschehen. Osterreich hakte sich verpflichker,
der Lösung der Meerengenfrage nach russischen Wün-
schen, also einer anderen Verletzung der Akte des Ber-
liner Kongresses, keine Schwierigkeiken zu bereiken und
den Sandschak von Novibazar zu räumen. Wenn das
Verbrechen also in einer Verletzung bestehender Ver-
kräge bestand, so ist Rußland der Mitschuldige an die-
sem Verbrechen aus imperialistischen Beweggründen ge-
wesen. Die Kriegsgefahr aber enkstand erst dadurch, daß
Jswolski für seine mit Osterreich über die Meerengen
gekroffene Vereinbarung die Zustimmung Englands und
Frankreichs, seiner eigenen Bundesgenossen, nichk fand
und in seinem Arger darüber die für diese Vereinbarung
gewährte Konzession rückgängig machen wollke.
Alle Schleier, die die Enkstehungsgeschichte der bos-
nischen Krise verhüllen, sind noch niché gelüstek. Über
die Zusammenkunft von Buchlau, in der sie ihren Ur-
sprung hatte, haben die beiden Beteiligten, Ahrenthal
und Iswolski, einander widersprechende Auskünfke ge-
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