geben. Aber auch wenn man annimmt, daß der öster-
reichische Skaaksmann den rufsischen betrogen, und daß
er keine Selbstbehaupkungspolitik, sondern eine Prestige-
polikik betrieben habe, als er endlich in den beiden Pro-
vinzen das dreißigjährige Provisorium in ein ODefiniti-
vum verwandelte, — Deutschland kann niemand eine im
Sinne des Vertrags von Versailles dolose Schuld an
den Kriegsgefahren, die durch die österreichisch-russischen
Inkeressengegensätze damals enkstanden, zur Last legen,
ohne sich nicht nur an der geschichklichen Wahrheik, son-
dern auch an den Gesetzen der einfachsten Logik zu ver-
sündigen.
Unter dem Druck der Aufgabe, den RNachweis zu füh-
ren, daß Deutschland für alle Kriegsgefahren, die En-
ropa seit 1871 bedroht haben, verankworklich sei, machen
sich denn auch die Verfasser des Senaksberichtes solcher
Verfündigung in einem an das Grotkeske streifenden
Ilaße schuldig. Sie konstruieren nämlich den folgenden
1) Ahrenchal behauptete, daß Jswoleki die Annexion geradezu an-
geboten habe, wenn Osterreich in der Meerengenfrage entgegenkomme.
Iswolski dagegen, daß die Annexion in Buchlau nur akademisch er-
örtert und kein Termin für sie festgesetzt worden sei, Ahrenthal also die
Verabredung gebrochen habe. S. Erich Brandenburg a. a. O. S. 40
Die Anklageschrift behauptek, daß Iswolski die Zustimmung der Signa=
karmächte des Verkrags von Versailles zu den in Buchlau getroffenen
Vereinborungen ausdrücklich zur Bedingung ihrer Güleigkeie# gemache
habe. Das ist wenig wahrscheinlich, obwohl es Iswolski behauptek, da er
gegen die am 5. Oklober erfolgte Annexion so lange nichts einwendete,
als er noch auf die Zustimmung Englands und Frankreichs zur rufsischen
Lösung der Meerengenfrage hoffte. Siehe hierzu auch die Berichte der
serbischen Gesandten in London und Paris vom 5. und 13. Oktober 1908,
Boghieschewiesch, Kriegsursachen, S. 151 und 157.
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