eine Provokation erklärt wird, und ihn mit den während
der Dauer der Besetzung von der französischen Regierung
und von der Rheinlandkommission aller Welt bekannt-
gegebenen Verordnungen gegen die Bevölkerung der be-
setzten Gebieke und mit den Noken vergleichk, die die En-
tenkemächte an die deutsche Regierung bei ähnlichen An-
lässen seit fünf Jahren gerichkek haben, dann wirkk der bei
dieser Gelegenheit erhobene Vorwurf der Provokakion
wie ein schlechker Scherz. Denn der vom 7. Dezember
1871# datierke Brief Bismarcks an den Grafen Arnim be-
gann mit folgenden Worken!: „Euer pp. haben durch
die Presse Kunde von den Eindrücken erhalken, welche
die Freisprechungen in Melun und Paris auf die öffent-
liche M#einung Deutschlands gemachk haben; so verschie-
dene Parkeien es auch bei uns geben mag, diesen Tak-
sachen gegenüber sind sie alle derselben Meinung. Es liegt
uns fern, der französischen Regierung eine Verantwork-
lichkeit für die Aussprüche der Geschworenen beizumessen,
und wir wollen gern glauben, daß sie auch die Stim-
mung der bei solchen Prozessen bekeiligken Beamken zu
beherrschen nicht imstande ist. Im Gegenkeil, die Dak-
sache, daß das Rechksgefühl in Frankreich auch in den
Kreisen, in welchen man vorzugsweise die Freunde der
staatlichen Ordn#ungund der gesicherken Rechkepflege sucht,
so vollständig verloren gegangen ist, setzt Europa in den
Stand, die Schwierigkeiken zu würdigen, welche die fran-
zösische Regierung bei ihren Bestrebungen sindek, den
Sinn für Rechk und Ordnung von dem Drucke zu be-
freien, unker welchem er durch die Leidenschaftlichkeit der
1) Akten Bd. I, S. 103.
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