von hochgestellten und einflußreichen Franzosen eine Ver-
schärfung der deutsch-französischen Beziehungen eingetre-
ten. Der Bischof von Nancy hakte am 3. August 1873
in den Kirchen der Diözesen Nancy und Toul, und zwar
auch in solchen, die in Deuksch-Lokhringen lagen,
Gebete für die Wiedervereinigung von Metz und Straß-
burg mit Frankreich angeordnek.1 Der Senaksberichk der
Herren Bourgeois und Pages gestehr zwar zu, daß diese
amandementse sehr inopporkun gewesen seien, daß sie
aber keinen offensiven Charakker gehabt hätten. Wenn
heute der Erzbischof von Mainz in den Kirchen seiner
Diözese Gebeke für die Wiedervereinigung von Skraß=
burg und Metz mit Deutschland anordneke, würde er
ohne Zweifel vor ein französisches Kriegsgericht gestells
und zu vieljährigen Zuchkhausstrafen verurkeilk werden.
Für so „offensiv“ würde selbst die Regierung Herriok eine
solche Kundgebung halken.
Obwohl Rancy und Toul noch von deutschen Trup-
pen besetzk waren, ist den beiden Kirchenfürsten damals
kein Haar gekrümmt worden. Bismarck hat sich darauf
beschränkk, durch den Grasen Arnim die Aufmerksamkeit
des Herzogs von Broglie, der nach dem durch die kleri-
kale Parkei bewirkten Sturze von Thiers und nach der
Wahl Mac Mahons zum Präsidenken Minister des
Außeren geworden war, auf das herausfordernde Man-
demenk zu lenken und um die Bestrafung des Bischofs
zu ersuchen, weil er den zwischen Frankreich und Deutsch-
land geschlossenen Staaksverkrag verletzk habe. Als die
französische Regierung es ablehnke, für die Kundgebung
1) Akten Bd. I, S. 211, Nr. 131.
60