III. Der Ausbruch des Krieges zwischen
Deutschland und Belgien.
1. Telegraphische Anweisung an den deutschen Ge- sandten
in Brüssel vom 2. August 1914.
Der Kaiserlichen Regierung liegen zuverlässige Nachrichten
vor über den beabsichtigten Aufmarsch französischer
Streitkräfte an der Maasstrecke Givet-Namur. Sie lassen
keinen Zweifel über die Absicht Frankreichs, durch belgisches
Gebiet gegen Deutschland vorzugehen.
Die Kaiserliche Regierung kann sich der Besorgnis nicht
erwehren, daß Belgien, trotz besten Willens, nicht imstande
sein wird, ohne Hilfe einen französischen Vormarsch mit
so großer Aussicht auf Erfolg abzuwehren, daß darin eine
ausreichende Sicherheit gegen die Bedrohung Deutschlands
gefunden werden kann. Es ist ein Gebot der Selbsterhaltung
für Deutschland, dem feindlichen Angriff zuvorzukommen.
Mit dem größten Bedauern würde es daher die
deutsche Regierung erfüllen, wenn Belgien einen Akt der
Feindseligkeit gegen sich darin erblicken würde, daß die Maßnahmen
seiner Gegner Deutschland zwingen, zur Gegenwehr
auch seinerseits belgisches Gebiet zu betreten. Um
jede Mißdeutung auszuschließen, erklärt die Kaiserliche
Regierung das Folgende:
1) Deutschland beabsichtigt keinerlei Feindseligkeiten
gegen Belgien. Ist Belgien gewillt, in dem bevor- stehenden
Kriege Deutschland gegenüber eine wohl- wollende
Neutralität einzunehmen, so verpflichtet sich