Full text : Der Ausbruch des Weltkrieges 1914/15.

      III.  Der  Ausbruch  des  Krieges  zwischen
                  Deutschland  und  Belgien.

 

1.  Telegraphische  Anweisung  an  den  deutschen  Ge-             sandten
  in  Brüssel  vom  2.  August  1914.

    Der  Kaiserlichen  Regierung  liegen  zuverlässige  Nachrichten
  vor  über  den  beabsichtigten  Aufmarsch  französischer
Streitkräfte  an  der  Maasstrecke  Givet-Namur.  Sie  lassen
keinen  Zweifel  über  die  Absicht  Frankreichs,  durch  belgisches
  Gebiet  gegen  Deutschland  vorzugehen.

     Die  Kaiserliche  Regierung  kann  sich  der  Besorgnis  nicht
erwehren,  daß  Belgien,  trotz  besten  Willens,  nicht  imstande
sein  wird,  ohne  Hilfe  einen  französischen  Vormarsch  mit
so  großer  Aussicht  auf  Erfolg  abzuwehren,  daß  darin  eine
ausreichende  Sicherheit  gegen  die  Bedrohung  Deutschlands
gefunden  werden  kann.  Es  ist  ein  Gebot  der  Selbsterhaltung
  für  Deutschland,  dem  feindlichen  Angriff  zuvorzukommen.
  Mit  dem  größten  Bedauern  würde  es  daher  die
deutsche  Regierung  erfüllen,  wenn  Belgien  einen  Akt  der
Feindseligkeit  gegen  sich  darin  erblicken  würde,  daß  die  Maßnahmen
  seiner  Gegner  Deutschland  zwingen,  zur  Gegenwehr
  auch  seinerseits  belgisches  Gebiet  zu  betreten.  Um
jede  Mißdeutung  auszuschließen,  erklärt  die  Kaiserliche
Regierung  das  Folgende:

      1)  Deutschland  beabsichtigt  keinerlei  Feindseligkeiten
            gegen  Belgien.  Ist  Belgien  gewillt,  in  dem  bevor-            stehenden
  Kriege  Deutschland  gegenüber  eine  wohl-            wollende
  Neutralität  einzunehmen,  so  verpflichtet  sich