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Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen in Betracht kam.
Se. Mgajestät der König verlieh an diesem Tage Aller-
höchstseinem General à la suite, dem mit Wahrnehmung
der Funktionen als Chef der kronprinzlichen Hofhaltung
beauftragten Generalmajor z. D. Friedrich Georg von Crie-
gern, unter Ernennung zum Kammerherrn, den Titel Hof-
marschall mit dem bisherigen Range eines aktiven General-
majors.
Um diese Zeit treten wiederum in dem Befinden Er.
Moajestät des Königs Störungen ein, die gegen den Oktober
hin aller ärztlichen Kunst zum Trotz an Heftigkeit zunahmen
und den hohen Patienten, wenn auch nicht dauernd, so doch
vorübergehend ans Bett und ans Zimmer fesselten. Einer
der Krankenberichte, vom 1. Oktober, lautet: „Se. Majestät
der König hatte nach der vorvergangenen, durch Hustenreiz
vielfach gestörten Nacht während des gestrigen Vormittags
längeren ruhigen Schlaf gefunden und zu Mittag wie ge-
wöhnlich außerhalb des Bettes mit erfreulichem Appetit ge-
gessen. Nach einer einstündigen Ausfahrt im Schloßgarten
am Nachmittag empfing Se. Mojestät Besuche. Die letzte
Nacht verlief im ganzen etwas ruhiger, wenn auch Husten-
reiz und Atemnot sich wieder einstellten.“
Immer mehr aber wurde Se. Mogjestät durch die wieder-
kehrenden Krankheitssymptome behindert, den Regierungs-
geschäften sich in dem Umfang zu widmen, den seine, dem
ganzen Lande bekannte Pflichttreue dem Monarchen selbst
wünschenswert erscheinen ließ, und diese Erwägungen führten
dazu, daß am 14. Oktober Se. Königl. Hoheit Kronprinz
Friedrich August zum Regierungsstellvertreter ernannt
wurde. Die Allerhöchst diesbezügliche Willenskundgabe er-
schien wie folgt in amtlicher Form:
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